Die wesentlichen Ergebnisse des Bundesparteitages wurden zeitnah über den Live-Ticker verbreitet. Auch wenn dieser am Nachmittag und am frühen Abend leider nicht so „live“ war, wie er eigentlich hätte sein sollen; es gab eine kleine technische Störung, vermutlich einen niederschwelligen DDos-Angriff. (Die Cyberkriminellen, die dafür verantwortlich sind, haben sich einen günstigen Termin ausgesucht, denn verständlicherweise ist beim Betreiber über die Pfingsttage allenfalls die zweite oder dritte Garnitur von Operatoren im Dienst; die wirklich erstklassigen haben es einfach nicht nötig, an Feiertagen zu arbeiten…)

Allerdings schulden wir unseren geneigten Lesern noch zwei Anmerkungen, die wir hiermit nachtragen möchten.

Erstens:

Zur Person des Spitzenkandidaten zur Europa-Wahl:

Sven Skoda ist ein nach wie vor parteifreier Aktivist, der sich seit dem 13. März 2012 in Untersuchungshaft befindet; zur Zeit in der Haftanstalt Koblenz. (Haftanschrift: JVA Koblenz, Simmerner Straße 14 a, 56075 Koblenz. Wer den Wunsch hat, sich direkt mit ihm in Verbindung zu setzen, kann dies brieflich tun; Untersuchungsgefangene dürfen unbeschränkt Post absenden und empfangen. Von der Beschimpfung bundesrepublikanischer Behörden etc. wird aus strafrechtlichen Gründen allerdings dringend abgeraten.)

Der Anklagevorwurf in dem derzeitig in Koblenz gegen 25 andere Personen und ihn lautet: „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“. Skodas persönliche „Unterstützung“ soll darin bestanden haben, daß er im Jahre 2011 eine Demonstration der sogenannten „Unsterblichen“ geleitet hat. Diese Demonstration war nicht angemeldet. Die Leitung einer nicht angemeldeten Demonstration ist in der BRD strafbar; bedroht mit Haft von maximal einem Jahr. (Wobei natürlich erwähnt werden muß, daß die Verhängung der theoretischen Höchststrafe ungeheuer selten ist und allenfalls bei vielfacher Wiederholung infrage kommt. Skoda war wegen eines solchen Delikts bisher noch nicht vorbestraft.)

Der Mann saß also zum Zeitpunkt des Bundesparteitages fast 14 Monate in Haft, obwohl das einzige reale Delikt, das ihm vorgeworfen wird, mit einer Höchststrafe von 12 Monaten bedroht ist. Formalrechtlich wird dies möglich durch das Konstrukt der „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“. Was daran kriminell sein soll, eine – nicht angemeldete – Demonstration geleitet zu haben, ist für Normalbürger nun einfach mal nicht einsehbar.

In schlimmerem Maße als die „Sozialistengesetze“ der Kaiserzeit wird also hier eine Strafrechtsbestimmung, die sich eigentlich gegen Diesbes- und Hehlerbanden oder Banden gewerbsmäßiger Bankräuber und dergleichen Leute richtet, zu politischen Zwecken entfremdet.

In geradezu bolschewistischer Tradition (die insofern übrigens auch gern dem historisch real existent gewesenen Nationalsozialismus als besonders verwerflich vorgeworfen wird!) wird hier also aus einem politischen Dissidenten gezielt ein „gewöhnlicher Krimineller“ gemacht.

Das ist mit den Grundlagen einer freiheitlich-demokratisch und rechtsstaatlich verfaßten Gesellschaft nicht vereinbar. Daher haben wir uns – wenngleich auch nach kontroverser Diskussion und mit einigen Gegenstimmen – dafür entschieden, diesen Mann zum Spitzenkandidaten für die Europa-Wahl zu machen.

Zweitens:

Zum Bürgerkrieg in Syrien hat der Bundesparteitag eine Resolution verabschiedet. Sie hat folgenden Inhalt:

Hiermit erklärt der Dritte Bundesparteitag der Partei DIE RECHTE sich solidarisch mit der am 15. Juni 2013 in Rom stattfindenden Demonstration der Europäischen Solidaritäts-Komittees für Syrien. Der Dritte Bundesparteitag der Partei DIE RECHTE lehnt Interventionen internationaler Militärbündnisse gegen Syrien strikt ab.

Beschlossen mit 36 Ja- Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen.

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