Zwei Gutachten bestätigen: Immunität für Ursula Haverbeck – Am 26. Mai holen wir unsere Spitzenkandidatin aus der Gesinnungshaft!

In den letzten Wochen und Monaten wurde uns immer wieder die gleiche Frage gestellt: Kommt Ursula Haverbeck aus dem Gefängnis heraus, wenn sie am 26. Mai als Spitzenkandidatin der Partei DIE RECHTE ins EU-Parlament gewählt wird? Mit der Antwort darauf waren wir bislang immer sehr vorsichtig, da wir zunächst das Ergebnis von zwei juristischen Gutachten abwarten wollten. Diese beiden Gutachten liegen mittlerweile vor, sodaß wir Euch nun guten Gewissens die sensationelle Mitteilung machen dürfen:

Ursula Haverbeck darf im Falle ihrer Wahl das Gefängnis verlassen und hat das Recht, persönlich an den ersten Sitzungen des EU-Parlaments teilzunehmen!

Die Ergebnisse der beiden juristischen Gutachten von Rechtsanwältin Gisa Pahl (Hamburg) und Rechtsanwalt Stefan Herbert (Hamburg) können wie folgt zusammengefaßt werden:

Die erste Plenarsitzung des neugewählten EU-Parlaments findet am Dienstag, den 2. Juli 2019, in Straßburg statt. Mit der Eröffnung der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Legislaturperiode und die gewählten Kandidaten erwerben ihre offizielle Mitgliedschaft im Europäischen Parlament. Jeder Abgeordnete des EU-Parlaments erhält mit Beginn der Legislaturperiode Immunität, was konkret bedeutet, daß jegliche Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten (insbesondere Strafhaft!) während der Dauer der Sitzungsperiode unzulässig ist, sofern das EU-Parlament dies nicht vorher ausdrücklich genehmigt hat.

Grundsätzlich ist es möglich und auch überwiegend wahrscheinlich, daß das EU-Parlament die Immunität von Ursula Haverbeck aufheben wird. Dies kann allerdings noch nicht in der konstituierenden Sitzung am 2. Juli geschehen, da sich zunächst der zuständige Ausschuß mit einem zu erwartenden Antrag auf Aufhebung der Abgeordneten-Immunität beschäftigen muß. Dieser Ausschuß tagt frühestens in der Woche nach der ersten Sitzungswoche des Parlaments. Bei der Anhörung vor dem zuständigen Ausschuß hat Ursula Haverbeck ebenfalls das Recht auf persönliche Anwesenheit und kann dort zur Frage der Aufhebung der Immunität Stellung nehmen.

Sobald der Ausschuß den Antrag auf Aufhebung der Immunität unter Berücksichtigung seiner Komplexität geprüft hat, unterbreitet er dem EU-Parlament einen Vorschlag, den Antrag entweder anzunehmen oder abzulehnen. Es ist zwar überwiegend wahrscheinlich, daß das EU-Parlament die Immunität von Ursula Haverbeck aufheben wird, allerdings ist sie berechtigt, bis zu dieser Entscheidung, die sich über Wochen oder sogar Monate hinziehen kann, an allen Sitzungen des EU-Parlaments persönlich teilzunehmen.

Beide Gutachten der von uns beauftragten Rechtsanwälte kommen zu dem übereinstimmenden Ergebnis, daß das nordrhein-westfälische Justizministerium verpflichtet ist, Ursula Haverbeck im Falle ihrer Wahl für die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments einen Langzeitausgang über mehrere Tage zu gewähren. In Anbetracht der Tatsache, daß man einen Tag für die Anreise nach Straßburg einplanen muß, würde sie also am 1. Juli 2019 den Langzeitausgang antreten, um nach Straßburg zu reisen und dort ihren Pflichten als gewählte Europaabgeordnete nachzukommen.

Vom Gefängnis ins EU-Parlament – Am 26. Mai 2019 schreiben wir Geschichte!

Das, was am Tage der Europawahl eintreten könnte, ist einzigartig in der gesamten Geschichte der Europäischen Union: Eine 90-jährige, wegen Meinungsäußerungen inhaftierte Dissidentin kann im wahrsten Sinne des Wortes von der Gesinnungshaft ins Europaparlament gewählt werden! In diesem Fall können wir sie am 1. Juli vor den Toren der JVA Bielefeld-Brackwede feierlich in Empfang nehmen und von dort aus nach Straßburg bringen, wo sie persönlich an der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments teilnehmen wird.

Bei der Europawahl gibt es keine Prozenthürde, deshalb brauchen wir nur ca. 0,6 % der Stimmen, was in absoluten Zahlen (je nach Wahlbeteiligung) etwa 180.000 Stimmen ausmacht. Wir brauchen also 180.000 Deutsche, die ein deutliches Zeichen für Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit setzen und mit der Wahl Ursula Haverbecks ins EU-Parlament deutsche und europäische Geschichte schreiben!

Du hast am 26. Mai die einzigartige Gelegenheit, Deinen persönlichen Beitrag dafür zu leisten, daß Ursula Haverbeck aus dem Gefängnis herauskommt, indem Du bei der Europawahl der Partei DIE RECHTE und unserer Spitzenkandidatin Deine Stimme gibst!

Du kannst natürlich auch noch mehr tun: Informiere Deine Freunde und Kameraden, verbreite diese Nachricht und die juristischen Gutachten, unterstütze unseren Wahlkampf mit Spenden oder dem Verteilen von Wahlkampf-Material und mache es überall bekannt:

Am 26. Mai holen wir Ursula Haverbeck aus der Gesinnungshaft – mit Deiner Stimme für DIE RECHTE – Liste 28!

Dortmund, den 9. April 2019
DIE RECHTE-Parteivorstand

Nachfolgend die beiden Gutachten im Wortlaut:
(im PDF-Format)
Gutachten Stefan Herbert
Gutachten Gisa Pahl

Graphik zum Weiterverbreiten:

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