Angela Merkel und ihre Regierungskoalition, mithin die Mehrheit des Bundestages, müssen ja langsam das Grundgesetz für ungeheuer sperrig halten. Schon wieder ist ihnen vom Bundesverfassungsgericht verfassungswidriges Handeln attestiert worden. Ein Antrag auf Verbot der Regierung wird allerdings wahrscheinlich nicht folgen…

Es geht um das Wahlrecht. Genauer gesagt, um das Bundestagswahlrecht.

Bereits im Jahre 2008 rügte das Verfassungsgericht, daß das bis vor kurzem geltende Recht nicht verfassungskonform sei, weil es zu so absurden Ereignissen wie „negativem Stimmengewicht“ führen könnte und weil zudem eine große Zahl sogenannter „Überhangmandate“ kleine Parteien gegenüber den großen benachteilige.

Recht generös gaben die Verfassungsrichter in Karlsruhe der Regierung eine Frist von drei Jahren, diesen Mißstand zu beheben. Die Frist wurde allerdings überschritten; die Parteien brauchten ein wenig mehr Zeit, um sich einig zu werden… Aber auch diese Einigung hielt einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Da in nicht viel mehr als einem Jahr neuerlich der Deutsche Bundestag gewählt wird, sind die Karlsruher Richter diesmal nicht gewillt, eine weitere so großzügig bemessene Frist einzuräumen. Sollte sich die Politik bis dahin nicht einigen können und diesmal ein verfassungskonformes Wahlgesetz abliefern, stünde es dem Bundesverfassungsgericht nötigenfalls frei, selbst ein Übergangswahlrecht zu formulieren.

Was natürlich den bisherigen Peinlichkeiten die Krone aufsetzen würde.

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