Nordrhein-Westfalens Innenminister Jäger von der Sozial(?)demokratischen Partei wird wahrscheinlich nichts dagegen haben, wenn man ihn mit dem Spitznamen „Nazi-Jäger“ belegt. Möglicherweise freut er sich darüber. Zumindest unternimmt er einige Anstrengungen, um einen solchen Spitznamen zu rechtfertigen.

Mai 2012. In Nordrhein-Westfalen war Landtagswahlkampf. Mit dabei die rechtspopulistische „Bürgerbewegung PRO NRW“. Sie meldete eine Serie von Kundgebungen an, bei denen unter anderem die islamkritischen Karrikaturen des dänischen Zeichners Westergaard gezeigt werden sollten. Auf Anweisung des Innenministeriums verboten Versammlungsbehörden das Zeigen dieser Karrikaturen. Sie scheiterten damit allesamt vor den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht des Landes. Unbeirrt aber behielt Herr Jäger seine Weisung bei. Darf man so was schon neurotische Verhärtung nennen?! – Linke Kritiker an seiner Haltung könnten auch bemängeln, daß ein Dutzend in Folge gewonnene Prozesse bei dem Vorsitzenden von PRO NRW, Markus Beisicht, und seiner sympathischen jungen Kollegin Judith Wolter zweifellos Freude ausgelöst haben. Die beiden sind nämlich Rechtsanwälte. Da jedes dieser Verfahren dem siegreichen Anwalt locker 500 Euro einbringt, hat Herr Jäger somit sogar zur Finanzierung von PRO-Funktionären beigetragen, und das nicht einmal ganz unmaßgeblich….

Aber was ein echter Nazi-Jäger ist oder gern so genannt werden möchte, läßt natürlich nicht locker. Im August 2012 verbot das Innenministerium des Herrn Jäger drei politische Vereinigung in NRW; natürlich rechte! (Linke werden generell nicht verboten; nur gelegentlich mal Ableger einer Rockerclique oder in Ausnahmefällen auch mal der islamistische „Kalifatsstaat“ des Metin Kaplan in Köln oder die ausländische Extremisten-Organisation „Dvrimci Sol“.)

Sehr geärgert hat Herrn Jäger offenbar, daß einige der von diesen Verboten betroffenen Personen darin keinen Grund sahen, jeglicher weiterer politischer Tätigkeit zu entsagen. (So was kann nämlich kein Innenminister anordnen, sondern nur das Bundesverfassungsgericht, vergleiche Artikel 18 GG.) Dieser und jener fand auch seinen Weg zur Partei DIE RECHTE.

Das paßte Herrn Jäger nun überhaupt nicht. Er sah das Lieblingsspielzeug bundesdeutscher Innenminister, das Vereinsverbot, geradezu unterlaufen.

Also setzte er zunächst einmal seine Hoffnungen auf die Staatsanwaltschaft Dortmund.

Die aber enttäuschte ihn Mitte Januar bitterlich. Nach sogenannten Vorermittlungen sah man bei der Staatsanwaltschaft – die sich selbst immerhin „die objektivste Behörde der Welt“ nennt – keinen Verstoß gegen das Vereinsverbot; der Landesverband Nordrhein-Westfalen von DIE RECHTE sei immerhin der Landesverband einer bereits bestehenden Bundespartei.

Das mochte Herr Jäger nicht im Raum stehen lassen. Zwar ist er von Haus aus kein Jurist, sondern studierter Pädagoge, aber die zeichnen sich manchmal durch noch mehr Rechthaberei aus als Juristen. Daher ließ er seinen Freier öffentlich bekunden, DIE RECHTE sei nur „als Partei getarnt“.

Pardon, wir müssen den letzten Satz lieber noch mal neu formulieren. Der Freier von Ralf Jäger, das liest sich irgendwie ein wenig mißverständlich, ein wenig anstößig. Natürlich ist der Mann nicht Freier, sondern er heißt nur; Burkhard Freier, um genau zu sein. Und seine Funktion ist die des Leiters des Landesamtes für Verfassungsschutz. Dieses Schlapphut-Amt sammelt nach einem Bericht der Zeitung DER WESTEN jetzt also Belege für ein angestrebtes Verbot und möchte bis Ende Februar den Nachweis erbringen, daß es sich bei der Partei um eine verbotene Nachfolgeorganisation des „Nationalen Widerstandes Dortmund“ und der „Kameradschaft Hamm“ handelt.

Der Dichter Schiller hätte dazu wohl bemerkt: „Ist’s auch Wahnsinn, so hat’s doch Methode!“

Natürlich haben wir als korrekte und rechtlich denkende Menschen dem Innenministerium ebenso wie dem Landesamt für Verfassungsschutz anheimgestellt, den Zeitungsbericht zu dementieren, mit der Bemerkung, daß, wenn er nicht binnen kurzer Frist dementiert sei, wir ihn als authentisch ansehen würden und uns rechtliche Schritte vorbehielten. Wir lassen uns ja nicht jeden Blödsinn gefallen, auf den etablierte Politiker kommen, wenn es um „Krampf gegen rächtz“ geht.

Mangels einer Reaktion haben wir daraufhin Anfang dieser Woche eine sogenannte Rechtsverwahrung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Immerhin ist es nicht Obliegenheit eines Landesinnenministers, eine Partei zu verbieten; geschweige denn eine, die in mehreren Bundesländern besteht, oder aber auch nur einen Landesverband derselben.

Wir warten mit vorweggenommener klammheimlicher Schadenfreude, ob der Herr Jäger sich traut, einen Rechtsbruch zu begehen. Eingedenk seines früheren Verhaltens wäre das durchaus nicht völlig unwahrscheinlich. In dem Bestreben, jegliche Opposition rechts der CDU als Freiwild zu behandeln und außerhalb des Gesetzes zu stellen, wäre das nun wirklich nicht neu. Wir allerdings sind vorbereitet und gern bereit, dann vor den Gerichten aus dem Jäger einen Gejagten zu machen.

In diesem Sinne: Waidmannsheil!

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