Die Bundesanwaltschaft lebt in Sachen NSU offenbar nach dem Motto „Barfuß oder Lackschuh“. Sie hat Beate Zschäpe wegen so gut wie allem angeklagt, weshalb man jemanden überhaupt nur anklagen kann; beinahe ein Wunder, daß sie nicht auch wegen der Ermordung von Muammar al-Ghadaffi oder wegen Nine-eleven mit angeklagt ist… Konkret heißt das: Sie soll nicht Mitwisserin von den zehn dem NSU zugeschriebenen Morden sein, sondern Mittäterin, soll den Entschluß zur gemeinsamen Tat mitgetragen haben. Wobei ja nun noch nicht einmal erwiesen ist, ob sie überhaupt wußte, was das sogenannte Terror-Duo nebenbei trieb.

Aber darum geht es: Das sogenannte Terror-Duo darf kein Duo sein, es muß ein Trio sein, weil es sonst eben keine „terroristische Vereinigung“ sein könnte. Zwei sind keine Vereinigung.

Deshalb können wir in den Medien nicht allein lesen, daß die Bundesanwaltschaft mit ihrer inzwischen dem OLG München vorliegenden Anklage „voll auf Risiko“ geht, sondern gleich eine vorwegeilende Entschuldigung, falls es nicht so klappen sollte. Die Anklage sei auch „symbolischer Natur“. Man möchte damit die Empfindsamkeiten der Hinterbliebenen befriedigen. Einige von diesen leiden seelisch darunter, daß man über lange Jahre gedacht hat, ihre ermordeten Angehörigen seien in Drogengeschäfte oder Schutzgelderpressung verwickelt.

Zweifellos ist es menschenfreundlich, auf solche Traumatisierungen Rücksicht zu nehmen. Aber ist das auch legal?! Deutsche Staatsanwaltschaften brüsten sich damit, „die objektivste Behörde der Welt“ zu sein, weil ihr gesetzlicher Auftrag ist, nicht nur belastende Aspekte zu ermitteln, sondern auch entlastende. Praktisch ist das natürlich ein billiger Witz. Denn die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Das steht der Objektivität wohl ein klein wenig entgegen!

Kritische Stimmen meinen, daß unter solchen Umständen ein fairer Prozeß wohl kaum noch möglich ist. Die Bundesanwaltschaft muß einräumen, daß Beate Zschäpe gerade mal in einem der Mordfälle in „der Nähe“ des Tatortes war, wobei noch nicht mal bekannt ist, wie sich „Nähe“ in dem Fall definiert.

Es bleibt dem Prozeß zu wünschen, daß eine sehr kritische Öffentlichkeit ihn begleitet.

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