Volksverhetzung

Bayernweit hat es eine Razzia gegeben. 19 Objekte, die 17 Verdächtigen gehören, wurden durchsucht. Was dabei beschlagnahmt wurde, verraten die Medien leider nicht, aber man darf davon ausgehen, daß es wohl Computer und möglicherweise auch smarte Telefone waren. Oder generell Mobiltelefone, egal, wie smart oder unsmart sie sein mögen.Was ist geschehen? Wurde wieder mal das Verbot irgendeiner obskuren stramm rechten Kleingruppe vorbereitet, möglicherweise gar ein Verfahren gegen sie wegen „krimineller Vereinigung“, weil sie ein Luftgewehr hatten und hier und da mal jemand verprügelt haben?

Nein, es dürften eher völlig normale und bis dahin unbescholtene Bürger und Bürgerinnen (14 Männer, 3 Frauen) gewesen sein. Leute, die den Lifestream eines lokalen Radiosenders über eine Demonstration von Flüchtlingen aus einem Ankerzentrum in Schweinfurt kommentiert haben. Erfahrene politische Aktivisten wissen schon längst, daß man sich bei öffentlichen Äußerungen über „unsere lieben ausländischen Mitbürger“, über Flüchtilanten und ähnliche aus exotischen Gegenden kommenden
Menschen lieber zurückhalten sollte. Und erfahrene politische Aktivisten wissen ebenfalls schon längst, daß das Internet noch weniger anonym ist als es früher Briefpost und Telefon waren.Also haben wir neuerlich 17 bis dahin vermutlich politisch nicht aktiv gewesene Menschen, deren Glaube an die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit deutlich verringert sein dürfte. Nun ist es mit Gesetzen ähnlich wie mit den Beipackzetteln von Medikamenten, deren Einnahme möglicherweise schwerwiegende Risiken und Nebenfolgen mit sich bringen können. Während bei Medikamenten der Arzt oder Apotheker gefragt werden kann, könnte bei Gesetzen der  Rechtskundige des Vertrauens weiterhelfen. Denn es hat im Regelfall nicht jeder Gesetzbücher zuhause im Regal stehen, geschweige denn die für die Rechtsprechung maßgeblichen Kommentare.

So wissen nur relativ wenige Leute, daß man „Volksverhetzung“ nur gegen „Teile der Bevölkerung“ begehen kann, nicht jedoch gegen „die Bevölkerung“ oder „das Volk“ insgesamt. Inzwischen reicht zur
Volksverhetzung übrigens, ein Mitglied des „Teiles“ in seiner Eigenschaft als „Teil“ zu beleidigen. Der Unterschied ist nicht nur ein abstrakter. Die Höchststrafe für Beleidigung ist ein Jahr Gefängnis; die
Höchststrafe für Volksverhetzung ist in einigen Fällen drei Jahre, in anderen sind es sogar fünf.

Wenn also beispielsweise ein Türke einen Deutschen mit den Worten beleidigt: „Du scheiß-Deutscher“, so ist das eine einfache Beleidigung. In vielen Fällen sieht die Staatsanwaltschaft dann noch nicht mal ein Interesse an der Strafverfolgung, sondern verweist den Beleidigten auf den Zivilklageweg. Der ihn dann sogar Geld kosten kann, wenn er zwar gewinnt, aber der Türke nicht zahlungsfähig ist. Wenn umgekehrt jedoch ein Deutscher (oder von mir aus sonst ein Mitmensch) einen Türken mit den Worten beleidigt: „Du scheiß-Türke“, dann ist das Volksverhetzung. Unter diesen Umständen lohnt es einmal, die Statistik polizeilich erfaßter Fälle von Volksverhetzung anzuschauen. In den Jahren von 2008 bis 2014 gab es durchschnittlich im Jahr weniger als 3.000 erfaßte Fälle. Im Jahre 2015 stieg das sprunghaft an; auf 4.513. Ein Höchststand war 2016 erreicht; da waren es 6.514. Der Zusammenhang mit der verfassungsrechtlich fragwürdigen Öffnung der Grenzen im September 2015 erscheint recht offenkundig…. – In den späteren Jahren flachte die Kurve wieder ein wenig ab, blieb aber bis 2019 auf einem recht hohen Niveau mit jeweils jährlich über 4.000.

Diese bayerische Razzia dürfte mithin völlig ins Bild passen: Die inkriminierten Äußerungen dürften sich abwertend-beleidigend gegen Flüchtlinge gewandt haben, deren Demonstration da im Lifestream zu sehen war. Der Radiosender hat die Kommentare dokumentiert und einschließlich der entsprechenden IP-Adressen an die Polizei weitergegeben, und die hat dann mit deutscher Gründlichkeit an den Türen von 17 Menschen geklingelt, die den Flüchtlingszustrom samt sämtlicher gesellschaftlicher Verwerfungen und finanzieller Probleme für weit weniger erfreulich halten als Frau Dr. Merkel und ihre politische Kamarilla. So funktioniert politische Unterdrückung im Zeitalter moderner
Kommunikation. Und wieder kann man 17 Personen als rechtsradikal oder  rechtsextremistisch zusätzlich in die Statistik aufnehmen.

Bleibt nur zu hoffen, daß die Opfer dieser polizeilichen Maßnahme daraus die richtigen Schlüsse ziehen und künftig auch rechtsradikal wählen, wenn das bisher nicht ohnehin schon der eine oder andere getan haben sollte!

DIE RECHTE/Bundesverband.

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