100 Euro Bußgeld soll eine 78-jährige Frau zahlen, weil sie einen 11-jährigen Jungen Neger genannt habe.

Nun könnte man sich Gedanken darüber machen, ob das vielleicht eine Beleidigung gewesen sei, wenn der Junge eben kein Neger gewesen wäre. Er war es aber nun einmal.

Der zugrundeliegende Vorfall soll sich etwa so abgespielt haben: Die alte Dame war mit dem Fahrrad unterwegs; ein paar Kinder standen auf dem Radweg; sie klingelte, aber man machte ihr den Weg nicht frei, woraufhin sich eine Art von Wortgefecht entwickelte. Der schwarze Junge nannte die später von der BILD-Zeitung als „Pöbel-Oma“ verunglimpfte Frau eine Nutte, was allein aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters wohl schwerlich als eine Art von Berufsbezeichnung durchgehen dürfte. Sie nannte ihn im Gegenzug einen Neger und forderte ihn auf, dahin zurückzugehen, wo er hergekommen sei. Außerdem, behauptete der Junge in einer ersten Aussage vor der Polizei, habe sie ihn geschlagen und vor das Schienbein getreten.

Das Amtsgericht Hamburg-Bambek erließ aufgrund der behaupteten Schläge und Tritte einen Strafbefehl, den die alte Dame natürlich anfocht. Die Verhandlung ergab, daß sie mitnichten jemanden geschlagen oder getreten hätte, was man aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters wohl auch nicht wirklich hätte annehmen können. Dennoch wurde sie zu der oben erwähnten Geldstrafe verurteilt. Die Richterin sah in der Verwendung des Wortes „Neger“ eine Beleidigung; und zwar eine, die schwerer wiege als der Umstand, daß der Junge zuvor sie als „Nutte“ beleidigt habe.

Da verschlägt es einem irgendwo doch fast die Sprache. Vor allem, wenn man die lichtvolle Begründung der Richterin liest, die zu der Angeklagten gesagt haben soll: „Früher war Neger üblich. Aber auch Sie hatten genug Zeit, dieses Wort aus ihrem Sprachgebrauch zu streichen.“

Die Frau und ihr Anwalt erwägen Rechtsmittel.

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