Ein sächsischer Bäckermeister muß 5.000 Euro Steuern nachzahlen. Warum? Weil er unverkäuflich gewordenes Brot und Backwaren der örtlichen „Tafel“ gespendet hat, damit Lebensmittel nicht auf dem Müll landen, sondern bei Bedürftigen.

Denn Sachspenden an gemeinnützige Organisationen unterliegen nach § 3 des Umsatzsteuergesetzes der Umsatzsteuer, auch bekannt als Mehrwertsteuer, im Volksmund auch gern „Märchensteuer“ genannt.

Der sehr bürokratische Gedanke dahinter ist der: Auch ein Meister des Bäckereigewerbes kann Brötchen, Brot oder Kuchen nicht einfach aus dem Hut zaubern. Er braucht zu ihrer Herstellung Materialien wie Mehl, Zucker oder Hefe. Die kauft er natürlich ein. Auf diese Einkäufe bezahlt er Umsatzsteuer. Die kann er dann von seiner eigenen Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Wenn er aber Ware verschenkt statt sie zu verkaufen, entgeht dem Staat die Umsatzsteuer darauf, und das darf natürlich nicht sein.

Daß es sich dabei um Ware handelt, die unverkäuflich geworden ist, spielt nach dem Gesetz überhaupt keine Rolle.

Daß er keine Steuer würde bezahlen müssen, wenn er die unverkäufliche Ware einfach auf den Müll werfen würde, spielt ebensowenig eine Rolle.

Nach Auskunft des Bundesverbandes Deutscher Tafeln haben einige Bäcker schon ihre bisherigen Lieferungen an die Tafeln eingestellt.

Nicht nur der betroffene sächsische Bäckermeister sieht das Gesetz als unsinnig an; diese Meinung wird auch im Finanzministerium geteilt. Dessen Pressesprecher erklärt, das Problem sei erkannt. Allerdings handelte es sich um eine „europäische Vorgabe“. Nicht ganz unberechtigt forderte ein Kommentator der Online-Ausgabe des SPIEGEL, das Wort „europäische Vorgabe“ müsse das nächste „Unwort des Jahres werden“….

Man arbeitet aber an Lösungen. Der gleiche Pressesprecher schlug vor, den Wert der Waren bei Geschäftsschluß mit null zu deklarieren. Andere Bäcker sind erfinderisch. Sie verkaufen den Tafeln ihre übriggebliebene Ware für den symbolischen Preis von einem Euro. damit bemißt sich der Wert dieser Waren nicht an den Herstellungskosten, sondern am Erlös. Da für Lebensmittel die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 Prozent gilt, sind das also für jeden so eingenommenen Euro rechnerische sechseinhalb Cent. Ob das wohl den Bundeshaushalt saniert?!

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