Diese Frage scheint gar niemand mehr zu interessieren ! Können denn Mütter und Väter in unserem Land in Sorge um ihre Söhne wirklich noch ruhig schlafen ?

Schickt man sie doch in Krisengebiete, wo es durchaus möglich ist, zwischen die Fronten zu geraten.

Wieviel Särge müssen denn noch nach Hause kommen, bevor ein Volk “ Nein “ sagt ? Ist nicht schon in Afghanistan jeder deutsche Soldat einer zu viel ?

Nun geht es nach Mali, an die türkische Grenze zu Syrien und natürlich, Frau Bundeskanzlerin, helfen wir auch Israel beim Abschlachten der Palästinenser !

Da kommt mir die UN-Charta in den Sinn !

Laut den Artikeln 53 und 107 der UN-Charta können gegen Deutschland und
Japan, die Feinde der UN-Gründer waren, jederzeit Zwangsmaßnahmen
ergriffen werden, darunter auch Maßnahmen militärischer Art, um einer
Erneuerung ihrer Aggressionspolitik entgegen zu treten. Zwar behauptet
das Auswärtige Amt, Artikel 53 und 107 seien obsolet, weil die
Alliierten im 2+4-Vertrag auf das Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte
verzichtet hätten (§ 7, Abs.1). Tatsächlich wurden die Bestimmungen der
Artikel 53 und 107 aber bis heute nicht außer Kraft gesetzt; ihre
Streichung aus der UN-Charta ist nicht nur redaktioneller Natur, sondern
verweist auf den Gründungsgedanken der Vereinten Nationen: Jeglicher
Kriegspolitik und Revitalisierung des deutschen wie japanischen
Militarismus sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Erst mit förmlicher
Aufhebung der Artikel 53 und 107 können Berlin und Tokio vor
internationalen, durch UN-Recht gedeckten Interventionen sicher sein.
Selbst wenn ein militärisches Einschreiten gegen Deutschland und Japan
unwahrscheinlich wäre – allein der öffentliche Hinweis auf das
Fortwirken internationaler Vorsichtsmaßnahmen behindert die weltweite
Expansion der früheren Aggressoren und ist dem Führungsanspruch beider
Länder nicht förderlich. Mit der Aufnahme in den Weltsicherheitsrat
würden die Klauseln fallen. Die Feindstaatenartikel (Artikel 53 und 107
der UN-Charta) bezogen sich auf Staaten, die während des 2. Weltkrieges
Feind eines Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren, also primär
Deutschland und Japan. Gegen sie dürfen Zwangsmaßnahmen ohne
Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden, wenn sie
wieder eine aggressive Politik verfolgen sollten“ (wikipedia.org)

Die Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen

Artikel 53

(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen
oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner
Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen
Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler
Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen
einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder
in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines
solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme
gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die
Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu
verhüten.
(2) Der Ausdruck „Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der
während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta
war.

Artikel 107

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des
Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen,
der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta
war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

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Noch interessanter als die UN-Feindstaatenklausel – die immer noch
gültig ist, und deren Streichung hartnäckig verweigert wird, obwohl
Deutschland einer der größten Zahler der UNO ist – ist der sog.
Überleitungsvertrag von 1954, der mit Einigungsvertag von 1990 (2+4
Gespräche), modifiziert weiterhin gilt. Es heißt im Vertrag über die
abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990
geändert am 27./28. September 1990: Aus dem Überleitungsvertrag von 1954
…. die Teile, die weiterhin in Kraft bleiben …

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Erster Teil: Artikel 2, Absatz 1. :»Alle Rechte und Verpflichtungen, die
durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der
alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder
festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach
deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in
Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder
festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen
ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen,
gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach
innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte
und Verpflichtungen.«

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Dieser Absatz bestätigt, dass Deutschland und das deutsche Volk/Bürger
auch AKTUELL unter BESATZUNGSSTATUT lebt und wir in keiner Weise ein freies und souveränes Volk sind, welches über sich selbst bestimmen
kann! Denn alle Rechte, Gesetze, Vorschriften, usw. die seit 1945
erlassen worden sind, gelten noch weiterhin. Demnach kann die USA u.a.
jederzeit unter Umgehung des Deutschen Bundestages sofort geltendes
Sonderrecht in Deutschland setzen.

Zwar hat die 50. Generalversammlung der UNO die Feindstaatenklauseln für
obsolet erklärt, gestrichen hat man sie indes nicht. Juristisch ist ein
solches Verfahren unhaltbar. So ist der frühere Homosexuellenparagraph
175 des deutschen Strafgesetzbuches nicht für obsolet erklärt worden,
sondern man hat ihn ersatzlos gestrichen, denn ein Gesetz erlischt erst
mit seiner rechtsverbindlichen Streichung. Erst dann ist es aus der
Welt. Die Klausel müßte erst dann rechtsverbindlich gestrichen werden,
wenn Deutschland Mitglied des Sicherheitsrates würde.

Mit der Feindstaatenklausel verbindet sich auf engste auch die Frage
nach dem rechtlichen Fortbestand des Deutschen Reiches. Dazu stellte das
Bundesverfassungsgericht am 31. Juli 1973 fest:

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„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der
Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch
durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten
Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; … Das Deutsche Reich
existiert fort …, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings
als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels
institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. … die
Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des
Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches
Reich“ – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings
„teilidentisch“, … unbeschadet dessen, daß sie … ein einheitliches
Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zudem ihr eigenes
Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt“.

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Was die Gebietsabtretungen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg
betrifft, so bewegen sich die Abmachungen, die seinerzeit Bundeskanzler
Kohl mit Polen auf Druck der früheren Allierten traf,
verfassungsrechtlich auf höchst tönernen Füßen. Laut der immer noch
geltenden Haager Landskriegsordnung von 1907 dürfen besetzte Gebiete von
Siegermächten nur aufgrund eines Friedensvertrages kassiert werden.
Trotz Wiedervereinigung, die in Wirklichkeit ein Anschluß war, besitzt
Deutschland immer noch keine Verfassung, obwohl das der immer noch
geltende Artikel 146 des Grundgesetzes vorschreibt: Dieses Grundgesetz,
das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das
gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist. Eine Verfassung bedarf der
Zustimmung des Volkes in freier Wahl. Das deutsche Volk durfte noch
nicht einmal über die Verfassung der EU abstimmen. Natürlich aus
verständlichem Grund, diese „Verfassung“ wäre von den Deutschen genauso
abgewatscht worden wie der Euro, hätten wir nur die Möglichkeit einer
Abstimmung gehabt. Wir haben weder eine Verfassung bekommen noch einen
Friedensvertrag. Als Entschädigung bietet man uns die nicht gestrichene
Feindstaatenklausel in obsoleter Form an.

(Quelle) google.de/search?client=opera&q=uno-charta+feindstaatenklausel+artikel+53+und+107&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8&channel=suggest

Fazit : Alles zum Wohle des deutschen Volkes und unter dem Deckmantel der Friedenssicherung !

Bernd Zeise

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