Die Sommerfeste in der Schorfheide haben eine Tradition, die deutlich älter ist als die Partei DIE RECHTE. Dreizehn Jahre lang veranstaltete Klaus Mann – mit tatkräftiger Unterstützung seiner Familie – diese Feste, zuerst als solche der DVU, dann, nach der sogenannten Fusion zwischen NPD und DVU, ein Jahr lang auch als ein solches der NPD, und in diesem Jahr erstmals als Sommerfest der Partei DIE RECHTE.

Prompt schlug der Repressionsapparat zu, und zwar heftig.

Man übermittelte Klaus Mann, dem Landesvorsitzenden der Partei DIE RECHTE, einen sechsseitigen Auflagenbescheid; unter anderem mit der Auflage, daß Musik nur bis 22.oo Uhr gespielt werden dürfte. Mal abgesehen davon, daß man damit hinter den Stand von letztem Jahr zurückfiel – wo das Abspielen von Musik bis Mitternacht erlaubt war, ohne daß es jetzt für die zeitliche Einschränkung einen im vergangenen Jahr neu hinzugetretrenen Grund gäbe – , muß man dazu wissen, daß das Anwesen von Klaus Mann mitten im Wald liegt und der nächste Nachbar mehr als 100 Meter entfernt wohnt. Wo soll da der berechtigte Schutz öffentlicher Interessen sein? Leider waren die Verwaltungsgerichte im Eilverfahren nicht bereit, die Sache zu entscheiden, so daß mit Blick auf das nächstjährige Sommerfest Klaus Mann auf Anraten seiner Anwältin jetzt das reguläre Klageverfahren einleiten will.

Interessant in dem Zusammenhang ist auch, daß am gleichen Tag in Finowfurt ein Oldtimer-Treffen stattfand, das keinerlei Auflagen erhielt und bei dem bis 3.00 Uhr nachts Musik gespielt werden durfte. Wie läßt sich eine solche Ungleichbehandlung eigentlich mit den von den Regierenden immer wieder so gern beschworenen Grundgesetz vereinbaren?!

Interessant ebenfalls, daß aufgrund einer sogenannten „Kontrollstellenanordnung“ der Polizei alle eintreffenden Teilnehmer durchsucht wurden. Ein Vorgehen, das das Bundesverfassungsgericht bereits als rechtswidrig bezeichnet hat. Aber auch hier scheint die Regierenden und ihre Handlanger herzlich wenig zu kümmern, was das deutsche Höchstgericht im Lichte der Verfassung erklärt oder nicht.

Da wurde dann – vielleicht, um Erinnerungen an die Stasi-SED wach zu halten – beispielsweise meinem Fahrer wegen Mitfrührens eines handelsüblichen Taschenmessers in seinem Auto ein Platzverweis erteilt und außerdem ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet… Wobei man bei meinem Fahrer aber zweifellos an „den Richtigen“ geraten ist, denn der Mann, ein Kamerad, den ich seit über 20 Jahren kenne, ist in juristischem Sinne ausgesprochen wehrhaft, und gegen ihn angestrengte Prozesse werden von ihm entweder klar gewonnen oder verlaufen schlimmstenfalls ergebnislos im Sande. (Auch das wieder ein Zeichen dafür, daß der sogenannte Rechtsstaat seine eigenen Grundsätze immer häufiger verletzt!)

Eine Einschränkung, die auch mich betraf: Denn im Sinne kameradschaftlicher Solidarität konnte ich den Mann ja nun nicht länger als eine Stunde warten lassen, und deshalb fiel mein Besuch des Sommerfestes ebenso wie meine Rede entsprechend kurz aus. Was ich zwar bedauerlich finde, was aber heutzutage der bundesrepublikanisch-alltägliche Wahnsinn zu sein scheint.

Trotz all dieser Einschränkungen freut mich sehr, daß mit den Sommerfesten in der Schorfheide jetzt eine langjährige Tradition der DVU fortgesetzt wird, einer Partei, deren gezielte Zerschlagung nicht unmaßgeblich mit zur Gründung von DIE RECHT beigetragen hat.

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