Rückkehr der Vernunft?

Seit ein paar Jahren – und vor allem, seit Stephan Harbarth Präsident dieses Gerichts geworden ist, kann man über viele Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nur spöttelnd mit dem Volkismund sagen: „Da staunt der Laie, und den Fachmann schüttelt es!“

Vor allem in Corona-Zeiten meinten viele, auch namhafte, Juristen, das BVerfG habe sich von der „Waffe des kleinen Mannes“ zu einem „Regierungsschutzgericht“ gewandelt, also zu einem Gericht, daß weniger die Verfassung gegen die Regierung schütze als eher die Regierung vor der Verfassung schütze… Möglicherweise erleben wir jetzt eine Trendwende.

Denn der Zweite Senat dieses Gerichts hat in der Sache der Desiderius-Rasmus-Stiftung der „Alternative für Deutschland“ entschieden. Nämlich in der Sache, daß die Verweigerung von staatlichen Stiftungsgeldern für eine schon in der zweiten Legislaturperiode im Deutschen Bundestag vertretene Partei rechtswidrig sei. Gegenüber der „AfD“ passiert so etwas möglicherweise häufiger.

Obwohl die Partei nunmehr seit über fünf Jahren im Bundestag vertreten ist, stellt sie noch immer nicht, wie der parlamentarische Brauch es durch Gewohnheitsrecht eigentlich vorschreibt, einen der Vizepräsidenten des Bundestages. Von anderen Benachteiligungen, die gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowohl aus Artikel 3 des Grundgesetzes als auch aus dem Parteiengesetz (dort § 5) verstoßen, mal ganz abgesehen.

Ob dieser Beschluß wirklich als „Rückkehr zur Vernunft“ und zu handwerklich sauberer Qualität des Höchstgerichts gewertet werden kann, ist allerdings leider noch offen. Denn er ist vom Zweiten Senat.

Der umstrittene Präsident Harbarth alledings ist zugleich Präsident des Ersten Senats. Wie eine einzelne Schwalbe noch keinen Sommer macht, ist es derzeit verfrüht, den durchaus begrüßenswerten Beschluß des Zweiten Senats als eine Trendwende zurück zu juristischer Vernunft und vor allem Staatsferne des Höchstgerichts zu werten.

 

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