Kaum hat er angefangen, wird er auch schon wieder unterbrochen: der sogenannte „Jahrhundertprozeß“ in München. Grund dafür sind Befangenheitsanträge der drei Verteidiger von Beate Zschäpe, Sturm, Heer und Krieg. Auch die Verteidigung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben stellte Befangenheitsanträge. Daraufhin wurde die Verhandlung für acht Tage, bis zum 14. Mai, unterbrochen.

Das politisch korrekte Deutschland ist natürlich empört. Von Verschleppungstaktik sei die Rede, und die bisher politisch überhaupt nicht – und vor allem nicht rechts – aufgefallenen Zschäpe-Anwälte werden als „Szeneanwälte“ bezeichnet, wogegen sie sich stark verwahren. Es gibt gar Mutmaßungen, die Angehörigen der Opfer sollten mit solchen prozessualen Manövern verhöhnt werden.

Allerdings geht es in einem Strafprozeß in der BRD nicht um die Befindlichkeiten von Opfern oder deren Angehörigen, sondern in erster Linie um die Wahrheitsfeindung, und dann, wenn das Gericht als wahr ansieht, daß jemand eine strafbare Handlung begangen hat, um die Zumessung der Strafhöhe. Opfer oder deren Angehörige spielen dabei allenfalls eine zweite Geige. Für Türken, die ein anderes Rechtssystem aus ihrer Heimat kennen, mag das schwer verständlich sein. Aber sie leben nun einmal in Deutschland und haben sich unseren hiesigen Gepflogenheiten anzupassen und mit unserem althergebrachten Rechtssystem zu leben. Wenn ihnen das nicht gefällt, so haben sie ja das Privileg, jederzeit in die Länder zurückkehren zu können, aus denen sie selbst oder ihre nahen Vorfahren stammen…

Das gilt auch für einen türkischen Politiker, der sich über ein Kreuz im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts München erregte. Dieses religiöse Zeichen sei „bedrohlich“ für alle Nicht-Christen. Nun ist aber kein Nicht-Christ angeklagt (sofern wir Beate Zschäpe zwar nicht als Christin, aber als Sproß eines überwiegend christlich geprägten Volkes verstehen). Ergo gibt es keine zwingende Verpflichtung für Nicht-Christen, dieser Verhandlung beizuwohnen.

Und mal so ganz nebenbei gefragt: Wer bezahlt eigentlich Anreise und Unterbringung der Hinterbliebenen und all die Nebenklägervertreter, die immerhin in dem doch etwas engen Saal eine Menge Platz in Anspruch nehmen? Doch nicht etwa der deutsche Steuerzahler? Vielleicht könnte der sich davon letztlich ein bißchen mehr verhöhnt fühlen als angeblich die Hinterbliebenen der Mordopfer!

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