Niemand läßt sich wirklich gern „Profiteur“ nennen. Das Wort hat einen so negativen Beigeschmack. Fast klingt es nach Schmarotzertum; mindestens aber ein wenig nach Trittbrettfahrerei.

Trotzdem müssen wir im Sinne der Ehrlichkeit bekennen,daß DIE RECHTE auch von dem derzeitigen Medien-Wirbel wegen eines neuen NPD-Verbotsantrages profitiert. Wir sehen es an Zugriffszahlen unserer Netzseite, die in den letzten Tagen teilweise doppelt bis zweieinhalbmal so hoch waren wie sonst im Durchschnitt, und wir sehen es an vermehrten Interessentenanfragen. Nicht so viele, daß wir mit der Bearbeitung inzwischen heillos überlastet wären, aber doch eine erkennbar höhere Frequenz.

Allerdings wird das ganze rechte Spektrum von dem jetzt ziemlich unweigerlichen Verbotsantrag gegen die NPD profitieren. (Daß der Bundesrat einen entsprechenden Beschluß faßt, darf als unausweichlich angesehen werden. Oder kann die Länderkammer es sich etwa leisten, 16 Ministerpräsidenten im Regen stehen zu lassen? So eine Verwerfung wäre wohl eine Staatskrise ersten Ranges, und das alles wegen einer 5.000-Mann-Partei?!)

Denn wenn das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Antrag in der Sache befaßt, nachdem das formale Hindernis der V-Leute angeblich ausgeräumt sein soll, gibt es anschließend endlich mal eine richterliche Beurteilung, was denn nun verfassungswidrig ist und was nicht. Bisher ist das eine sehr spekulative Frage. Politiker können das nach Belieben definieren, ohne daß eine gerichtliche Überprüfung stattfinden kann. Nach den heutigen Kriterien könnte man auch aus Konrad Adenauer oder seinem Widersacher Kurt Schumacher Verfassungsfeinde machen bzw. ihnen verfassungswidrige Ansichten unterstellen…

Alles, was über diesen Aspekt hinausgeht, ist zur Zeit reine Spekulation. Wenn in seltener Einmütigkeit sowohl etablierte Politiker davor warnen als auch Rechtspopulisten darauf hoffen, daß mit einem möglichen Wegfall der NPD in der BRD der Weg für eine gemäßigtere und wirklich erfolgreiche Rechtspartei nach den Vorbildern von FPÖ, Front National, Partij voor de Vrijheit o.ä. frei wäre, kann da sein, muß aber nicht sein. Und was die Erfolgsaussichten des Verbotsverfahrens betrifft, so hat man den Eindruck, daß manche Politiker und Medien sich in der Hinsicht „besoffen gequatscht“ haben. Nicht allein die Karlsruher Hürden sind hoch, sondern in noch größerem Maße sind es die in Straßburg, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Aussichten eines tatsächlichen NPD-Verbotes sind aus staatlicher Sicht wohl bestenfalls 10 Prozent. Wenn überhaupt!

Damit haben sich auch Spekulationen in manchen Medien erledigt, DIE RECHTE stünde als „Auffangbecken“ für den Fall des NPD-Verbots zur Verfügung.

Aber wenn Journalisten es nicht genau wissen, dann wird eben gern mal spekuliert. So, wie im Sommer ein paar Schreiber meinten, DIE RECHTE sei gegründet worden, um Angehörigen verbotener Vereinigungen eine neue politische Plattform bieten zu können. Oder wie im Spätherbst jetzt die Vermutung vom „Auffangbecken“ für die NPD kursiert.

Wer es genauer wissen möchte, kann nachlesen, was wir bereits Anfang Juni 2012 kurz nach der Gründung unserer Partei hierzu geschrieben haben: http://www.die-rechte.com/warum-die-rechts/

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