Als sie vor neun Jahren eingeführt wurde, gab es an der Praixgebühr von 10 Euro im Quartal eine Menge Kritik. Einmal waren die niedergelassenen Ärzte dagegen. Denn sie wurden förmlich zu Geldeintreibern der Krankenkassen gemacht. Die Gebühr pro Patient mußten sie an die Kassen abführen; aber wenn der Patient nicht zahlte, dann durften die Ärzte dem Geld hinterherrennen. Eine problematische Situation, denn aufgrund seines hippokratischen Eides darf ein Arzt sich nicht weigern, einen akut Kranken zu behandeln. Zudem war die Verbuchung und Abrechnung der Praxisgebühren für die Arztpraxen natürlich mit erhöhtem Arbeitsaufwand verbunden, der bekanntlich Personalkosten verursacht oder bereits vorhandenes Personal stärker belastet.

Auch die Kassen hatten von der eigentlichen Praxisgebühr nicht viel: Die Einnahmen daraus wurden von organisationsinternen Kosten gleich wieder aufgefressen.

Zu allem Überfluß ist eine solche Gebühr natürlich auch unsozial; sie benachteiligt speziell die, die sowohl arm als auch krank sind. Und wer chronisch krank ist und auf regelmäßige ärztliche Hilfe angewiesen ist, gehört vielfach auch zu denen, die am Arbeitsmarkt schlechter dastehen als Menschen mit blühend-robuster Gesundheit.

Der eigentliche Hintergedanke bei dieser Gebühr war natürlich ein anderer, ein sehr kaltherziger: Man wollte Menschen, die „nur ein bißchen“ krank sind, von „übertrieben vielen“ Arztbesuchen abhalten.

Das aber hat nicht geklappt.

Was vorher schon berechenbar war, hat sich nach langjähriger Erforschung herausgestellt: Die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe wurde auch durch die Praxisgebühr nicht geringer.

Knapp ein Jahrzehnt man gebraucht, um festzustellen, daß es eine nutzlose Schnapsidee war. Und daher hat sich die Koalition jetzt auf die Abschaffung geeinigt.

Wer die Zeche für diese neun Jahre Unsinn bezahlt, liegt natürlich auf der Hand: Nicht die Abgeordneten des Bundestages mit ihrer höchst komfortablen und für sie kostenlosen Krankenversicherung, sondern der berühmte kleine Mann bzw. die berühmte kleine Frau.

Die es letztlich immer sind, die Fehler einer Regierung ausbaden dürfen. Denn eine amtliche Regierungshaftung dafür und Schadenersatz für Kosten, die mit sinnlosen Gesetzen verbunden waren, gibt es nicht. Warum eigentlich nicht in einem Land, das so herrlich demokratisch verfaßt ist? Das würde doch sicherlich mal einem breiten Volkswillen entsprechen!

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