Zu Zeiten des Dritten Reiches, das nach gängiger Lesart etablierter Historiker die schlimmste nur vorstellbare Diktatur war (bis hin zu Bespitzelung von Nachbarschaften durch Blockwarte), war der „Volksgerichtshof“ unter Vorsitz des Ex-Kommunisten Dr. Roland Freisler „die Panzerkampftruppe der NS-Justiz“. Allerdings muß man dazu sagen, daß ein Panzer zunächst einmal per se politisch neutral ist. Auch die Bundeswehr, bestehend aus „Bürgern in Uniform“, hat Panzer, mutmaßlich sogar die besten der Welt. Der Begriff „Panzerkampftruppe“ ist mithin also nicht besonders politisch belegt.

Insofern werden einige Herrschaften aus Koblenz sich hoffentlich nicht beleidigt fühlen, wenn man sie als die Panzerkampftruppe der BRD-Justiz bezeichnet. Möglicherweise sind sie – je nach innerer Haltung – davon sogar geschmeichelt. Und selbst wenn sie sich beleidigt fühlen sollten – auch für den ausgefuchstesten Staatsjuristen dürfte es schwierig werden, aus dieser Bezeichnung eine formale Beleidigung im Sinne von § 185 des bundesdeutschen Strafgesetzbuches (StGB) zu konstruieren….

Es ist gewöhnlich nicht unsere Eigenschaft, Beiträge anderer Quellen zu übernehmen; wir legen Wert darauf, originär zu sein. Aber manchmal kann man nicht anders. Und unsere Partei ist bisher in Rheinland-Pfalz eher spärlich vertreten. Zumindest noch nicht so in der Fläche organisiert, daß wir eine regelmäßige eigene Beobachtung (und damit originäre Berichterstattung) des bemerkenswerten „AB-Mittelrhein-Prozesses“ sicherstellen könnten. Wir greifen daher ausnahmsweise mal in vollem Umfang auf eine Fremdquelle zurück. In vollem Umfang und nicht nur auszugsweise, weil dieser Bericht es in sich hat!

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage 11 bis 13 im AB-Mittelrhein Prozess berichten. Gegen 26 Angeklagte wird der wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Organisation (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen sucht, geführt.

Zu aller erst eine erfreuliche Nachricht. Der Angeklagte, der in der letzten Verhandlung im September wieder in U- Haft kam, ist seit 2 Wochen wieder in Freiheit. Er wurde erneut inhaftiert, da er postalisch zu Mitangeklagten Kontakt aufgenommen hat und somit laut Oberstaatsanwalt(OSTA) Schmengler gegen die auferlegte Kontaktsperre verstoßen haben soll.

15. Oktober 2012 – Prozesstag 11

Der Antrag auf Auswechslung eines Ergänzungsrichters wird, wie alle Anträge vorher, abgelehnt. Die Befragung (in chronologischer Form) des Angeklagten und gleichzeitigem ” Kronzeugen” David H. durch den leitenden Richter wird fortgesetzt. Mehrmalige Rügen durch Verteidiger wegen Suggestivfragen.

16. Oktober 2012 – Prozesstag 12

Weitere Befragung des Mitangeklagten und ” Kronzeugen” David H. durch den leitenden Richter. Es gab an diesem Tag ein Wortgefecht zwischen OSTA Schmengler und einem der Anwälte, wobei es wieder einmal um die Anklageschrift ging. OSTA Schmengler soll im Zuge dessen von sich gegeben haben: „Meine Zeit ist mir eigentlich viel zu schade, um mich mit dieser Scheiße zu beschäftigen.“ Dies erwiderte einer der Anwälte: „Das ist das erste vernünftige Wort, daß ich von Ihnen höre.“ Danach allgemeine Erheiterung im Saal.

Nachtrag: Manche Personen glauben gehört zu haben, daß der OSTA Schmengler von brauner Scheiße gesprochen haben soll. Dem widersprach OSTA Schmengler dann am Donnerstag. Andere haben gehört, dass er von der Scheiß-Anklageschreift gesprochen haben soll. Da OSTA Schmengler die Angewohnheit hat, ohne das Wort zu haben, plötzlich los zu plärren – dabei natürlich auch nicht das Mikrophon einschaltet – kann oftmals nicht der genau Wortlaut des OSTA Schmengler im Sall vernommen werden.

18. Oktober 2012 – Prozesstag 13

Die Befragung des Mitangeklagten und “Kronzeugen” David H. geht in der gleichen Form weiter. Am späten Vormittag werden erste Videos des Trauermarsches in Dresden 2011 vorgeführt, die dann vom ” Kronzeugen” kommentiert werden sollen, d.h. er soll Mitangeklagte identifizieren.
Nun folgen sehr unsichere Antworten von David H. wie z.B.: „Das könnte Herr x sein oder das da müsste Herr y sein.“ Als Begründung des Wiedererkennens gibt er z.B. eine dunkle Hose oder braune Schuhe an. Gut, dunkle Hosen trugen eigentlich alle in diesem Video. Ein von einem Anwohner gedrehte Video war insofern interessant, daß es auch vertont war. Es waren u.a. Sätze zu hören, wie: „Schau mal, die Rechten machen gar nichts. Die Linken haben wieder mal angefangen zu werfen. Es sind immer die Linken, die den Krawall anfangen.“ Dazu wurden natürlich seitens des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft keine Fragen gestellt. Den Verteidigern ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gestattet Fragen an den Mitangeklagten und “Kronzeugen” David H. zu stellen. Grundsätzlich hat dieser aber auch als „Mitangeklagter“ das Recht, die Beantwortung von Fragen zu verweigern. Bisher ist David H. sehr gesprächig…

Nach der Mittagspause gab es dann wegen der Vorfälle am Dienstag einen Antrag eines Verteidigers auf Absetzung des OSTA Schmengler durch seinen Vorgesetzten. (Begründung: Befangenheit, fehlende Objektivität, ermittelt nichts Entlastendes) Außerdem wird von Seiten der Anwälte darum ersucht, den Status des “Kronzeugen” als Angeklagter ins Protokoll aufzunehmen, da er von Seiten des Gerichts sehr oft als Zeuge und nicht als Angeklagter bezeichnet wird.

Bei der Befragung des immer noch gleichen Angeklagten durch den OSTA Schmengler wird sehr schnell deutlich, worum es ihm eigentlich geht. Sehr schnell kommen Fragen zur Involvierung der NPD in die Strukturen des AB Mittelrhein oder zur Verwaltung der NPD-Kreisverbandskasse. Außerdem werden auch etliche Fragen zum Verhalten oder zu Bemerkungen einzelner Rechtsanwälte gestellt.

Einer der betroffenen Rechtsanwälte wird von OSTA Schmengler als ” Haus und Hofanwalt” des AB Mittelrhein bezeichnet, wohl weil er früher schon einige „Mitglieder” vor Gericht vertreten hat. Der Anwalt entschuldigt sich sofort beim OSTA Schmengler, daß er seinen Pflichten als Verteidiger nachgekommen ist und seinen Beruf ausgeübt habe. Daraufhin wieder allgemeine Erheiterung.

Entnommen aus: (Quelle) ExK3, das seinerseits angibt (Quelle) infoportal24.org.

Es gibt dabei ein paar Kleinigkeiten, die man sich förmlich auf der Zunge zergehen lassen muß.

Ein Mitangeklagter, der sogar als besonders gewaltbereit oder gewalttätig hervorgetreten ist, wird da versehentlich vom Gericht mehrfach als „Zeuge“ angesprochen. Allein das schon zwingt zur dringenden Befürchtung der Befangenheit. Der Staatsanwalt bezeichnet seine eigene Anklagschrift als „scheiße“, was nicht nur für einen Staatsanwalt eine eher unziemliche Wortwahl ist, sondern auch belegt, daß er nicht als Vertreter der „objektivsten Behörde der Welt“ geeignet ist. (So nennen sich die bundesdeutschen Staatsanwaltschaften gern, weil es ihre gesetzliche Aufgabe ist, nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Material zu sammeln und vor Gericht vorzutragen.)

Es scheint so, als produziere das Gericht massenhaft Revisionsgründe. Sei es, um damit in zweiter Instanz den aufwendigen Prozeß platzen zu lassen, sei es, weil es vielleicht hofft, daß das Revisionsgericht vor der schieren Fülle der vorgetragenen Gründe kapituliert und eine Entscheidung verweigert….

Die Erinnerung an stalinistische Schauprozesse ist da wohl eine irgendwie recht naheliegende Assoziation.

Zu bemängeln ist allerdings auch, daß diese skandalösen Ereignisse auf recht wenig Resonanz oder gar politischen Widerstand in rechten Kreisen stoßen. Statt eines Sturmes der Entrüstung über diesen Prozeß und seine Besonderheiten gab es bislang mit Mühe einmal ein mildes Lüftchen. Nun, es naht der Herbst, und zumindest unter Seefahrern ist der für seine Stürme berüchtigt.

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