Die UN-Vollversammlung hat mit etwas mehr als zwei Drittel Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder Palästina als Staat anerkannt. Allerdings gewissermaßen als halben Staat: Er hat bei den UN lediglich „Beobachterstatus“. Das unterscheidet sich noch ein wenig von der Vollmitgliedschaft.

Trotzdem löste die Entscheidung im Gaza-Streifen volksfestartige Freudenkundgebungen aus. Das ist auch verständlich. Selbst diese eingeschränkte Staatlichkeit bringt gewisse Vorzüge. Beispielsweise kann der Staat Palästina nun dem Internationalen Gerichtshof beitreten und dort Klage erheben.

Ob die Entscheidung einem Friedensprozeß im Nahen Osten förderlich ist oder nicht, ist umstritten. Wobei für den einen oder anderen Standpunkt oder die diesen Standpunkt untermauernden Argumente möglicherweise ideologische Gründe eine größere Rolle spielen als rein sachliche.

Festzuhalten ist, daß die Palästinenser als Volk anzusehen sind und damit ein natürliches Anrecht auf einen eigenen Staat haben. Was, nebenbei gesagt, genauso für die Juden bzw. Israelis gilt.

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