Nostalgie

Die Nachricht, daß man Bernd Schreyner den Waffenschein entziehen will,
weil er für DIE RECHTE als Oberbürgermeister-Kandidat in Dortmund
antritt, weckte bei mir eine Art von nostalgischem deja-vu-Erlebnis.

1983 war es, als ich mich mit der bayerischen Landeshauptstadt München
wegen eines Baseballschlägers stritt.

Allein die Vorgeschichte war erheiternd.

Im Oktober 1983 wollte die damals noch nicht verbotene ANS/NA in München
eine Versammlung machen. Ich fuhr mit Michael Kühnen und zwei weiteren
Kameraden von Hamburg her dorthin. Navigation oder Mobiltelefone gab es
natürlich noch nicht; bestenfalls fuhr man nach Stadtplan, aber wir
hatten keinen mit; dafür von örtlichen Kameraden eine eher vage
Wegbeschreibung. Michael Kühnen wurde langsam unruhig. Als ehemaliger
Offizier haßte er Unpünktlichkeit; so etwas ist schließlich
unmilitärisch! Ich beruhigte ihn und schlug vor: „Fahr einfach noch ein
wenig hier in der Gegend herum, früher oder später werden wir Blaulicht
sehen, dann wissen wir, daß wir richtig sind.“

Meine Vermutung bewahrheitete sich. In der Dunkelheit vor uns war ein
ganze Meer von blau blinkenden Lichtern. Kühnen hielt in der Nähe an und
meinte: „Die nehmen wohl gerade die Veranstaltung auseinander; wie
kommen wir denn jetzt da rein?!“

Auf den Gedanken, umzukehren oder auch nur dort zu bleiben, wo wir
waren, kam von uns vieren keiner. Wenn sie die Veranstaltung
auseinandernehmen wollten, dann wollten wir immerhin mit dabei sein; so
was war man seinen Kameraden schuldig! Außerdem war Michael Kühnen der
Redner. Was denn, bitteschön, ist eine Veranstaltung ohne Redner?! –
Egal, ob er nun reden kann oder nicht!

„Ich mache mal den Spähtrupp“, schlug ich vor, und Michael Kühnen war
einverstanden. Anders als die meisten Mitglieder der ANS/NA trug ich
weder Braun- noch Schwarzhemd, keine militärähnlichen Klamotten, auch
keine Armbinde oder Anstecker. Ich war schlicht und ergreifend in
Räuberzivil; Turnschuhe, Jeans, Lederjacke. Abgesehen vom Haarschnitt
und meinem in diesen Kreisen bekannten gesicht hätte ich mich jederzeit
bei der linken „Putzgruppe“ um Joshka Fischer einschleichen können.

Also kam ich unangefochten bis zur Tür des Gasthofes, der allerdings von
der Polizei bewacht war. „Wir dürfen niemanden hineinlassen“, sagte man mir.

„In Ordnung“, sagte ich. Ich hatte im Vorbeigehen vier, fünf Meter
entfernt ein offenes Fenster gesehen; die Brüstung ungefähr in Brusthöhe
von der Straße aus; und ich hatte gesehen, daß es ein Versammlungsraum
war, wo etliche Leute an langen Tischen saßen. Also schlenderte ich in
die Richtung zurück, aus der ich gekommen war, und sprang dann die
Hauswand hoch. Ein geistesgegenwärtiger Polizist bekam noch einen Fuß
von mir zu fassen, aber ich trat damit aus, er ließ los, und ich war im
Fenster und von dort aus auf dem nächsten Tisch, wo prompt drei bis vier
Gläser umfielen.

Das gab ein großes Hallo! Die Kameraden am Tisch dachten im ersten
Augenblick, es sei die Kommune, die versuche, durch das offene Fenster
den Raum zu stürmen. Das wäre für einen linken Stoßtrupp allerdings
schierer Selbstmord gewesen, denn außer dreißig oder eher fünfunddreißig
Mann von uns waren auch noch vier oder fünf Zivilpolizisten – erkannbar
an einer grünen Armbinde mit Aufdruck „Polizei“ – und drei oder vier
uniformierte Polizisten im Saal.

Indes wurde ich sehr schnell erkannt, und aus der ersten freudigen
Erregung, sich mit kommunistischen Eindringlichen kloppen zu können,
wurde allgemeine Heiterkeit. Man war es von mir gewohnt, daß ich
teilweise auf den abenteuerlichsten Wegen zu einer Versammlung vorstieß,
wenn schon niemand mehr mit meinem Kommen gerechnet hatte. Analog zu dem
in Kriegszeiten spielenden Kinofilm „Einer kam durch!“ (über die Flucht
des Oberleutnants von Werra aus alliierter Kriegsgefangenschaft) hieß
es: „Worch kommt durch!“

Als ich vom Tisch heruntersprang, sprach mit der älteste (und wohl auch
dienstälteste) der Zivilpolizisten an, ob ich Herr Kühnen sei. – Nein,
erwiderte ich und nannte in bürgerlicher Höflichkeit meinen Namen, aber
wenn er Herrn Kühnen zu sehen wünsche, ließe sich das einrichten;
vorausgesetzt, seine Kollegen seien so freundlich, mich aus dem Lokal
hinauszulassen und später mit Herrn Kühnen zusammen wieder
hineinzulassen. – Das wurde bewilligt.

Also unterrichtete ich Michael Kühnen von der Lage und kehrte mit ihm
und den anderen beiden Kameraden zusammen zum Lokal zurück, wo man uns
vereinbarungsgemäß einließ. Im Saal präsentierte der ältere Kriminalist
Michael Kühnen ein Papier. „Dies ist eine Verbotsverfügung des
Kreisverwaltungsreferats der Landeshauptstadt München für diese
Versammlung, und ich möchte Sie bitten, den Versammelten die Verfügung
zu verkünden und die Versammlung aufzulösen.“

Das tat Michael Kühnen. Die Verfügung hatte sechs oder sieben Seiten und
bestand im Wesentlichen daraus, was Kühnen in seiner Rede wahrscheinlich
sagen werde und daß das eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung sein würde. Kühnen las unter dem immer wieder aufbrandenende
Gelächter der Teilnehmer die komplette Verfügung vor, was im Prinzip ja
auch nicht viel anders war, als wenn er seine Rede gehalten hätte….
Das begriffen wohl nicht nur unsere Kameraden, sondern auch die
Polizisten. Einige machten etwas grimmige Gesichter; andere waren
erheitert, und wieder andere hörten mit sichtbarem Interesse zu. Es war,
wie erwähnt, 1983, und die mentalen Fronten waren noch nicht annähernd
so verhärtet wie heute. Der älteste Kriminalpolizist und der Anführer
der Schutzpolizei beispielsweise waren alt genug, um noch aktiv im Krieg
gedient zu haben.

Nachdem dieser Vortrag beendet war, löste der Referent gemäß dem Ukas
des Kreisverwaltungsreferats die Versammlung auf, und die Polizei bat
uns, einzeln den Saal zu verlassen, wobei man uns einer Leibesvisitation
unterziehen wollte. Kühnen bestätigte die Anweisung und ging mit gutem
Beispiel voran. Wegen der Bestätigung des Anführers fand das alles
natürlich in ausgezeichneter Ordnung und Disziplin statt.

Und wie es sich bei der ANS/NA – die sich als quasi-militärische
Organisation verstanden hat – gehörte, natürlich in der Reihenfolge des
Ranges. Michael Kühnen als erster. Er trug schwarzes Hemd, schwarze
Hose, schwarze Knobelbecher und eine ANS/NA-Armbinde. Er wurde wegen
„Uniformierung“ festgenommen. (Der Tatbestand war insofern nicht
erfüllt, als es ja keine öffentliche Versammlung war, aber das
interessierte die bayerische Polizei überhaupt nicht, und, ehrlich
gesagt, uns interessierte es genausowenig, wenn wir illegalerweise mal
festgenommen wurden.) Als nächster war Thomas Brehl daran. Entgegen
seinen sonstigen Gewohnheiten trug er über dem Braunhemd ein ziviles
braunes Cord-Jackett, also war er nicht uniformiert; aber er führte eine
Gaspistole mit sich. Auch das war auf einer nicht-öffentlichen
Versammlung (anders als bei einer öffentlichen) nicht verboten, aber man
nahm ihn auch fest. Als dritter in der Rangfolge („third-in-command“,
wie die Amerikaner sagen würden) war ich dran. Ich trug zivil und keine
Waffe; ich hatte keine Armbinde dabei und auch kein Abzeichen oder sonst
was. Der Oberpolizist schaute mich grimmig an.

„Ich würde Sie ja gern festnehmen“, sagte er.

„Dann tun Sie es doch“, empfahl ich ihm.

„Ich habe nur leider keinen Grund dafür!“

„Das ist Ihr Pech!“ sagte ich freundlich. Ich sah keine Veranlassung,
mich grundlos festnehmen zu lassen. Nicht, daß es mich gestört hätte,
eine Nacht im Polizeigewahrsam zu verbringen. Aber es ist immer gut,
wenn mindestes ein kommandierender Offizier handlungsfähig bleibt.

Also ließ man mich passieren.

Vor dem Versammlungssaal war der Schankraum, und um mir den weiteren
Ablauf anschauen zu können, ging ich zur Theke und bestellte ein Bier.

„Ich darf keine Getränke ausschenken“, erklärte mir der Wirt. (Soviel
zum Thema „Berufsfreiheit“.)

„Aber eine Flasche außer Haus dürfen Sie mir verkaufen?“

Das wawr ihm von der Polizei nicht verboten worden. Also machte er an
mir wenigstens ein bißchen Umsatz. Ich ging mit der Flasche nach
draußen, stellte mich neben die Tür und schaute zu. Die Polizei wollte
mich vertreiben, aber ich zückte meinen Presseausweis und sagte: „Sie
wollen doch die Presse nicht an der Arbeit hindern?!“

Nun war mein Presseausweis nicht akkreditiert; es war ein sogenannter
„Hausausweis“, den mir Thies Christophersen, der Herausgeber der damals
in nationalen Kreisen vielgelesenenen Vierteljahresschrift „DIE
BAUERNSCHAFT“ aus Gefälligkeit (und weil ich gelegentlich Artikel für
ihn schrieb) ausgestellt hatte. Die Polizisten beratschlagten ein wenig,
konsultierten einen Vorgesetzten und wollten dann doch lieber kein
Risiko eingehen. Ich durfte also bleiben, wo ich war. Ich schaute zu,
wie drei Dutzend Mann einzeln herauskamen; teilweise frei, teilweise in
Begleitung von Beamten, die sie zu den wartenden Polizeifahrzeugen
abführten. Etwa die Hälfte wurde freigelassen, etwas die Hälfte
festgenommen.

Einer der Ortskundigen, die man freiließ, schlug vor, wir sollten uns
nachher im „Wienerwald“ in der Innenstadt treffen.

Als wir alle draußen waren – auf die eine oder andere Weise – suchte ich
mir einen Fahrer; Michael Kühnen hatte mir, als er festgenommen wurde,
seinen Autoschlüssel anvertraut. Ich selbst hatte damals noch keinen
Führerschein.

Der Fahrer, ein Münchner, brachte uns in die Innenstadt, und wir
besetzten die obere Etage des zweigeschossigen „Wienerwalds“.

Dort saßen wir eine Weile, bis ein Kamerad hereinkam und mitteilte: „Die
Bullen schleichen um Kühnens Auto herum!“

Also ging ich nach unten und fand tatsächlich vier uniformierte
Polizisten vor, die um den Wagen herumstanden. Ich ging zu ihnen,
wünschte ihnen höflich einen guten Abend (soooo höflich, daß ich auf
Bayerisch „Grüß Gott“ gesagt hätte, war ich als Norddeutscher dann nun
doch nicht) und fragte, ob ich ihnen helfen könne. Sie fragten mich, ob
ich der Halter sei. Ich sagte, nein, der Halter sei ich nicht, den
hätten ihre Kollegen früher am Abend festgenommen, aber der Halter habe
mir die Verantwortung für das Fahrzeug übertragen.

„Sie stehen im Halteverbot“, sagte einer der Polizisten. „Bitte bringen
Sie den Wagen hier weg.“

Ich sagte ihnen: „Ich bitte um Entschuldigung, aber das darf ich nicht,
ich bin Fahrschüler und habe noch keinen Führerschein. Wenn Sie sich ein
wenig gedulden mögen, suche ich mir einen Fahrer, der das erledigen kann.“

„Sans so nett“, sagte einer von dem Quartett in bayerischer
Gemütlichkeit, „und tun’s dös.“

Ich ging wieder nach oben und suchte einen Fahrer. Aber da gab es ein
Problem. Die Kameraden hatten, weil der Einsatz ja nun zuende war,
angefangen, Bier zu trinken. Und unter diesen Umständen wollte –
verständlicherweise! – keiner von ihnen mehr ein Fahrzeug bewegen,
geschweige denn vor den Augen der Polizei.

Ich ging also wieder nach unten und berichtete der Polizei von dem Problem.

Die Polizei sah inzwischen aber ein völlig anderes Problem. Denn einer
von ihnen hatte entdeckt, daß auf der Rücksitzbank ein Baseballschläger lag.

Spätere Ermittlungen ergaben, daß es ein Baseballschläger aus Aluminium
mit dem Aufdruck „Dixieland“ war, und er gehörte weder Michael Kühnen
noch einem unserer beiden Mitfahrer noch mir; ein anderer Kamerad hatte
ihn bei irgendeiner Gelegenheit in Michael Kühnens Auto liegen lassen.
Und es hatte sich niemand darum gekümmert; jeder, der sich hinten
hinsetzte, hatte es offenbar für völlig normal gehalten, daß in Michael
Kühnens Auto ein Baseballschläger (Aluminium, mit Aufdruck „Dixieland“)
lag. Wahrscheinlich hätte sich (außer mir) nicht mal jemand gewundert,
wenn es ein AK 47 oder ein G 3 gewesen wäre.

Die Bayerische Polizei allerdings nahm an dem Baseballschläger Anstoß
und wollte ihn sicherstellen.

Ich wiederum sagte ihnen, mir sei kein Gesetz bekannt, das verbiete, daß
ein Baseballschläger in einem Auto läge; also weigerte ich mich, den
Wagen aufzuschließen, damit der Baseballschläger sichergestellt werden
könne.

Daraufhin stellten sie das ganze Auto sicher und ließen es abschleppen.

Der – formale – Grund dafür war allerdings nicht nur der
Baseballschläger, sondern es gab noch einen anderen. Einige Zeit vorher
hatte ein offenbar besoffener oder bekiffter Antifaschist den Lack auf
der Motorhaube zerkratzt. Das Zeichen, das er eingeritzt hatte, war so
eine Art von 4 mit Querstrich. Vielleicht hatte das ein Hakenkreuz sein
sollen, aber man mußte schon besoffen oder bekifft sein, um darin ein
Hakenkreuz zu sehen. Michael Kühnen, der notorisch wenig Geld hatte, sah
davon ab, die Motorhaube neu lackieren zu lassen und ließ dieses völlig
unidentifizierte Zeichen, wie es war.

Die Münchner Polizei allerdings wollte darin unbedingt ein Hakenkreuz
sehen. Sie nahm das sogar zum Anlaß, gegen Michael Kühnen einen
Haftbefehl zu beantragen. Der zuständige Richter lachte sie aus und
lehnte den Antrag ab, und Michael Kühnen wurde am nächsten Tag wieder
auf freien Fuß gesetzt.

Sein Auto, nebst dem Baseballschläger darin, war allerdings noch in
polizeilichem Gewahrsam, und man weigerte sich, den Wagen freizugeben,
solange wir nicht 150 DM an Abschleppgebühren bezahlten.

Nun waren wir mit vier Hamburgern weit im Süden, und mit der Bahn
zurückzufahren wäre teurer geworden; außerdem brauchte Michael Kühnen
sein Auto. Zähneknirschend und unter Protest bezahlte ich die Gebühr mit
dem Vorbehalt, daß ich Rückforderung verlangen würde. – Also konnten wir
dann am Montag mit dem Auto zurück nach Hamburg fahren.

Dort angekommen, setzte ich mich zuerst einmal hinter die
Schreibmaschine. Ich lese gelegentlich Autoren wie Charles Bowkowski. Er
schrieb einmal: „Wenn du von deiner Schreibmaschine aufstehst, legst du
die MPi aus der Hand und läßt den Ratten freien Lauf; und es war kein
Autounfall, der Albert Camus getötet hat!“ – Darin stimme ich ihm zu. In
beider Hinsicht.


Also schrieb ich zwei Briefe. Ich verlangte die Herausgabe des
beschlagnahmten Baseballschlägers. Und ich wollte das Geld für die
Abschleppkosten zurück.


Beides verweigerte die Landeshauptstadt. Den Baseballschläger wollte man
nicht herausgeben, weil es eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit
sei, wenn ich mich im Besitze eines solchen Instruments befunden hätte.“
Mal abgesehen davon, daß ich damals für vielleicht 20 DM so was in jedem
Sportartikelgeschäft hätte kaufen können, wenn vielleicht auch nicht aus
Aluminium und mit „Dixieland“-Aufdruck….

Wegen des Baseballschlägers erhob ich erst Widerspruch und dann Klage
zum Verwaltungsgericht. Die Sache mit den Abschleppkosten gehörte vors
Zivilgericht, wo – weil es eine sogenannte Amtshaftungsklage war –
Anwaltspflicht bestand. Deshalb überließ ich das in Vollmacht Jürgen Rieger.

Das Verfahren wegen des Baseballschlägers gewann ich ohne mündliche
Verhandlung. Das Verwaltungsgericht in München war der Meinung: Zwar sei
Herr Worch beträchtlich vorbestraft, habe beispielsweise bis Anfang 1983
sogar drei Jahre in Strafhaft verbracht, aber er sei immer nur wegen
politisch motivierter Meinungsäußerungen verurteilt worden, niemals
wegen einer Gewalttat; also gäbe es keinen Anlaß zu der Annahme, er
könne einen Baseballschläger statt für sportliche Aktivitäten als Waffe
verwenden. Das Ding war mithin herauszugeben.

Dsa Zivilverfahren gewann Jürgen Rieger ebenfalls: Daß der Wagen an
einem Sonnabend abends im Halteverbot gestanden habe, sei kein
Abschleppgrung. Der von der Behörde genannte Abschleppgrund sei vielmehr
gewesen, daß sich an dem Fahrzeug angeblich ein verfassungsfeindliches,
verbotenes Kennzeichen befunden habe. Dies aber sei nicht der Fall
gewesen. Daher sei die Abschleppung rechtswidrig gewesen, und die
erhobenen Kosten hierfür seien zu erstatten.

So stand es also, nachdem ich das erste Mal in nicht privater, sondern
politischer Angelegenheit in München gewesen war, Worch gegen
Landeshauptstadt zwei zu null.

Was nun den Kameraden Schreyner betrifft, dessen Geschichte bei mir
diese nostaltische Erinnerung ausgelöst hat: Ich denke, wenn er sich vor
Gericht wehrt, wird er auch gewinnen. Zumal es sich bei ihm noch nicht
einmal um einen „richtigen“ Waffenschein handelt, sondern um den
sogenannten „Kleinen Waffenschein“. Natürlich kann man auch mit einer
Gaspistole einiges an Schaden anrichten. Die Gefahr, daß einem mit einem
Baseballschläger der Schädel eingeschlagen wird, ist aber wohl nicht
erst seit den Tagen von Al Capone größer!

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