Nix gelernt?!

Oder vielleicht doch?

Im Herbst 2020 erließen die Innenminister einiger Bundesländer sogenannte Flaggenerlasse, mit denen sie die Reichskriegsflaggen des Zweiten Deutschen Kaiserreiches und der Weimarer Republik vollständig
aus der Öffentlichkeit verbannen wollten und die alte Reichsfahne schwarz-weiß-rot zumindest bei Demonstrationen und ähnlichen öffentlichen Anlässen.

Damit scheiterten sie alsbald vor den obersten Verwaltungsgerichten der Länder Bremen und Niedersachsen. Einhellig meinten beide, die öffentliche Verwendung dieser nicht gesetzlich verbotenen Flaggen sei eine Meinungsäußerung, und eine nicht strafbare Meinungsäußerung könne nun mal keine Ordnungswidrigkeit sein. Auf die Behauptung einer Ordnungswidrigkeit aber hatten sich die ministeriellen Erlasse gestützt.

Die deutsch-israelische Juristenvereinbarung fand diese Gerichtsbeschlüsse offenbar „nicht hilfreich“, um eines von Kanzlerin Merkels Lieblingsworten zu benutzen. Sie wandte sich an Innenminister Horst Seehofer mit dem Begehren, er möge sich für ein Gesetz einsetzen, das das Zeigen dieser Flaggen verbiete.

In einem gemeinsamen Schreiben antworteten das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium den deutsch-israelischen Juristen. „Ein sogenannter Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden sei
zielführender als eine Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände“, lautete nach einem Bericht des Berliner „Tagesspiegel am Sonntag“ die Antwort.

Tja, das hat man ja vor knapp einem halben Jahr schon in Bremen und Niedersachsen versucht! Und ist damit vor den jeweils höchsten zuständigen Gerichten gescheitert. So einen „Mustererlaß“ jetzt in
anderen Bundesländern einzuführen, dürfte damit wenig zielführend sein, denn es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum die anderen 13 Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe der Bundesländer anders entscheiden sollten als die von Bremen und
Niedersachsen.

Also nix gelernt?

Oder möglicherweise doch.

Denn ein Gesetz ist für dissidente Parteien beispielsweise mit der Organklage direkt zum Bundesverfassungsgericht angreifbar. DIE RECHTE hat das mit der im November beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes getan. Wir würden es zweifellos auch mit einem Gesetz über die Strafbarkeit von kaiserlichen und früh-republikanischen Reichs- bzw. Reichskriegsflaggen tun. Und sich eine Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht abzuholen, wäre zweifellos peinlicher, als wenn
es der Reihe nach 13 Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe tun….

DIE RECHTE/Bundesverband.

Leave your comment to Cancel Reply

Your email address will not be published.