Mordversuch zur Abschiebeverhinderung:

Deutschland heute: In Cottbus saß ein 19-jähriger Auszubildender morgens kurz vor 6.00 Uhr in der Straßenbahn. Ein 28-jähriger Pakistani stach ihm unvermittelt von hinten ein Küchenmesser in den Rücken. Täter und Opfer kannten sich nicht, es gab keinen vorherigen Streit oder ähnliches. Ein heimtückischer, völlig
unvorhergesehener Mordversuch. Der den Täter offenbar sogar noch  belustigte, denn nicht nur seelenruhig, sondern laut lachend verließ er an der nächsten Haltestelle die Bahn.

Das Opfer kam ins Krankenhaus. Zeitweilig bestand Lebensgefahr, aber dann stabilisierte sich sein Zustand.

Der Täter wurde einige Stunden später in seiner Wohnung festgenommen. Hilfreich für den vergleichsweise raschen Zugriff der Polizei war, daß der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und
Einbruchdiebstahl bereits bekannt war.

Fassungslos macht, was er den Beamten gegenüber als Motiv für seine Tat angab. Seine Aufenthaltserlaubnis war gerade abgelaufen. Er wollte einen Menschen töten oder verletzung, um „seinen weiteren Verbleib in
Deutschland zu sichern“, wie die B.Z. Berlin berichtet.

Das könnte übrigens sogar klappen. Wenn er jetzt wegen Mordversuch sagen wir mal zehn Jahre abzusitzen hat, wird man ihn wahrscheinlich hinterher nicht mehr aus Deutschland abschieben. Dann hat der arme Kerl ja jede Beziehung zu seiner (früheren) Heimat verloren; dann ist er in Deutschland ja gewissermaßen „sozialisiert“, hat sich ein Bleiberecht samt Rundumversorgung ohne Arbeit sozusagen „ersessen“. Aus Sicht des Täters ist das alles logisch und schlüssig. Und es steht zur ewarten, daß Behörde und Gerichte dann dabei mitspielen.

Ein auszubildender Elektriker, der ahnungslos ein Messer in den Rücken bekommen hat, wird das mit Sicherheit anders sehen. Aber den wird dann  wohl keiner hören wollen. Das Zauberwort ist in solchen Fällen
„Einzelfall“. Und wenn man es genau betrachtet, dürfte der Mordversuch noch nicht mal in die Kriminalstatistik aufgenommen werden. Denn in diesem Fall ist es ein Delikt, das ja nur ein Ausländer begehen kann.
Ein Deutscher braucht niemanden niederzustechen, um in Deutschland bleiben zu dürfen. In diese, äh, gewissermaßen „Zwangslage“ kann nur ein ausreisepflichtiger oder abschiebebedrohter Ausländer kommen. – Folgt man dem Gedanken weiter, wäre es ja geradezu ausländerfeindlich und diskriminierend, ihn dann auch noch zu verurteilen…. So weit sind wir zwar noch nicht, aber wer weiß, was die Zukunft noch alles bringt!

DIE RECHTE/Bundesverband. 

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