Wer sagt denn, daß Richter immer weltfremd sind; und je höher sie gestellt sind bzw. je höher das Gericht ist, für das sie arbeiten, desto öfter weltfremd? Mindestens punktuell läßt sich auch das Gegenteil feststellen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) bewiesen.

Der konkrete Fall betraf eine Schwedin, Mutter mehrerer Töchter, die in der BRD weniger als ein Jahr gearbeitet hatte. Sie und ihre Töchter hatten ein halbes Jahr Hartz IV erhalten, dann, nach den Richtlinien der Bundesregierung, nicht mehr. Der Bescheid wurde von nationalen Gerichten und letztlich dem EuGH bestätigt.

Nun werden Sozialtouristen aus Skandinavien eher die Ausnahme bleiben; die dortigen Sozialsysteme sind immerhin ähnlich großzügig wie die der BRD. Aber bedeutsam ist die Entscheidung natürlich für alle EU-Bürger aus armen osteuropäischen Ländern, die in Deutschland an Hartz IV einfach mehr bekommen, als sie in ihrer Heimat selbst bei fleißige Arbeit erwirtschaften können.

Ein Schritt in die richtige Richtung also.

Angesichts des aktuellen Massenzustroms von angeblichen oder tatsächlichen Bürgerkriegsflüchtlingen,die als vermeintliche Asylanten natürlich alle entsprechende Ansprüche haben, ist das jedoch nur ein winziger Tropfen auf den heißen Stein.

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