Am Montag, dem 2. Juni, war vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg die mündliche Verhandlung in dem Klageverfahren Kreisverband Heidekreis von DIE RECHTE gegen eine örtliche Sparkasse. Es ging um die Erzwingung der Einrichtung eines Giro-Kontos.

Seit mehr als zehn Jahren ist es bei Kreditinstituten geradezu Mode geworden, politisch radikal rechten Parteien die Konten zu künden oder aber erst überhaupt keine einzurichten. Der Gedanke dahinter ist immer der gleiche: Politische Arbeit von rechts der Unionsparteien so weit zu behindern, wie das nur überhaupt möglich ist. Gerade die Sparkassen wissen dabei natürlich, daß sie mit der Verweigerungshaltung letztlich nicht durchkommen. Denn Sparkassen sind Institute öffentlich Rechts und damit Bestandteil der öffentlichen Gewalt, und sie sind nach § 5 des Parteiengesetzes verpflichtet, alle Parteien gleich zu behandeln. Aber das ist ihnen egal. Mit solchen – regelmäßig von ihnen verlorenen – Prozessen vergeuden sie ja nur das Geld ihrer Kunden, nicht ihr eigenes…

Von mehreren Verbänden unserer Partei, die gegen Kontoverweigerungen durch jeweilige Sparkassen klagen, ist der Heidekreis der erste, der jetzt – nach eineinvierteljähriger Prozeßdauer – damit erfolgreich war. Wir gratulieren. Und wir schauen uns mit Interesse an, ob seitens der Sparkasse auch noch das Geld für eine „zweite Runde“ zur höheren Instanz vergeudet wird. Bekanntlich ist im „K(r)ampf gegen rechts“ nichts zu teuer.

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