Kundgebungstour Rheinland

DIE RECHTE machte am vergangenen Sonnabend, dem 16. März, eine Kundgebungstour durch das Rheinland. Hierzu wurden eigens zwei Reisebusse angemietet, die mit jeweils etwa fünfzig Personen besetzt waren; weitere kleinere Gruppen ortsansässiger Teilnehmer stießen jeweils dazu, so daß jede der Veranstaltungen von etwas über hundert Menschen besucht war.

Die erste war in Aachen. Der dortige Polizeipräsident drückte den Medien gegenüber eine Art von Bedauern aus, daß ein Verbot der Veranstaltung aufgrund der hohen Bedeutung des Grundrechts aus Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) nicht möglich gewesen sei, wiederholte aber seine Absicht, den Anfang April dieses Jahres in Stolberg angemeldeten sogenannten „Kevin-Plum-Marsch“ verbieten zu wollen. – Wir freuen uns bereits jetzt auf die juristische Auseinandersetzung mit dem Polizeipräsidium.

Die nächste Station war Mönchengladbach, wo uns der Leiter der dortigen Versammlungsbehörde freundlicherweise mit so entlarvenden Äußerungen gegenüber den Medien verschonte. Das, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wenn man an den Grundsatz gesetzlich vorgeschriebener behördlicher Neutralität denkt, muß heutzutage ja leider schon lobend betont werden….

Die dritte Station war Düsseldorf. Hier kam es zu einem kleineren Zwischenfall, als linksextreme Gegendemonstranten die Anfahrt der Reisebusse stoppen wollten. Da die Polizei anfangs nicht anwesend war, stiegen Teilnehmer aus, um Übergriffe durch die gewaltbereite Antifa zu verhindern. Angesichts der erkennbaren Bereitschaft der Teilnehmer, nötigenfalls ihrem Recht selbst zum Durchbruch zu verhelfen und vor allem die für Antifaschisten typischen Angriffe auf Eigentum und Leib und Leben Andersdenkender zu verhindern, erschien auch recht bald die Polizei auf dem Plan und trennte die beiden Seiten, ohne daß es zu größeren Zwischenfällen kam. Einige besonders eifrige Antifaschisten (oder solche, die im Wegrennen nicht schnell genug waren) wanderten in den Gewahrsam der Polizei.

In Düsseldorf fand dann auch nicht nur eine stationäre Kundgebung statt, sondern eine reguläre Demonstration mit Umzug. Sie endete vor dem Finanzministerium, das dem Innenministerium benachbart ist. Der eigentlich vorgesehene Platz vor dem Innenministerium war den Teilnehmern von der Behörde verwehrt worden.

Thema der Veranstaltungstour war der Jahrestag der sogenannte Razzia gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“. Zur Erinnerung: am 13. März 2012 wurde eine Vielzahl von Objekten durchsucht, und gegen 23 Männer wurden Haftbefehle wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ vollstreckt. Diese rechtspolitisch höchst umstrittene Vorschrift ist in diesem Fall erkennbar völlig überzogen worden, denn bei überwiegend politisch-propagandistischer Arbeit einer Gruppe machen vereinzelte von Mitgliedern der Gruppe begangene Straftaten noch lange nicht eine „kriminelle Vereinigung“ aus. Deren Zweck muß ganz überwiegend und nicht nur beiläufig-nebenbei auf strafbare Handlungen ausgelegt sein. Das weiß der anklagende Oberstaatsanwalt Schmengler offenbar genausowenig wie die zuständige Kammer des Landgerichts Koblenz. Herr Schmengler ist übrigens in der Revision schon einmal mit einer Verurteilung wegen „krimineller Vereinigung“ gescheitert, damals wegen des „Wehrwolf-Radios“.

Die meisten der fast zwei Dutzend verhafteten Beschuldigten bzw. späteren Angeklagten saßen – sofern sie nicht der Staatsanwaltschaft gefällige Aussagen gemacht haben – zunächst einmal bis zur Verfahrenseröffnung in Untersuchungshaft. Während des Verfahrens wurden dann stückchenweise Haftbefehle aufgehoben. Aktuell befinden sich noch sieben Männer in Haft, mithin also seit mehr als einem Jahr. Einer davon, Sven Skoda, ist noch nicht einmal der „Mitgliedschaft“ in dieser ominösen „kriminellen Vereinigung“ angeklagt, sondern nur der „Unterstützung“. Diese Unterstützung soll darin bestanden haben, daß Skoda der Leiter einer (rechtswidrig) unangemeldeten Demonstration war. Ein Delikt übrigens, das vom Gesetz mit einer Maximalstrafe von einem Jahr bedroht ist. Es ist nun wirklich kein rechtsstaatlicher Grund absehbar, warum der IT-Experte Skoda weiterhin in Haft gehalten wird.

Aus diesem Grunde ist aus Kreisen unserer Partei auch vorgeschlagen worden, Sven Skoda zum Spitzenkandidaten für die Eurpa-Wahl im Juni nächsten Jahres aufzustellen. Eine offizielle Anfrage des Parteivorstandes, ob er hiermit einverstanden sei, ist an Skoda bereits vor knapp einem Monat abgeschickt worden. Da aber der Eingang der Post dieser speziellen Untersuchungsgefangenen bzw. die Rückantwort im Durchschnitt jeweils zwei bis drei Wochen brauchen, liegt bisher noch keine Einverständniserklärung vor. Ein Grußwort von ihm, geschrieben in der Gefängniszelle und verlesen auf den Kundgebungen, beweist jedoch, daß Sven Skoda ebenso wie die ganz überwiegende Mehrzahl der Angeklagten nicht einzuschüchtern ist. Lassen wir daher den mutmaßlichen Spitzenkandidaten der Partei DIE RECHTE für die Europawahl mit dem letzten Absatz seiner Grußbotschaft selbst zu Worte kommen:

Auch das Gefängnis kann und wird aus stolzen Menschen keine Untertanen machen!
Am Ende siegt stets das Licht über den Schatten.
Bleibt standhaft im Glauben an die Zukunft unseres Volkes!“

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