Herr Michael Klarmann hat einen schönen Namen. Klarmann, dabei denkt man an das Lied von Bettina Wegner: „Gerade, klare Menschen – wär’n ein schönes Ziel – Leute ohne Rückgrat – haben wir zuviel.“ Allerdings wissen wir leider nicht, ob Herr Klarmann ein gerader, klarer Mensch ist, oder ob es ihm an Rückgrat mangelt. Wir wissen nur, daß er ein linker Blogger und so eine Art Schmalspur- oder Gelegenheitsjournalist ist. Vor vierzig, fünfzig Jahren hätte man ihm allein aufgrund seiner linken Weltanschauung – ohne sie zu teilen oder zu mögen – attestiert, er müsse ja Rückgrat haben, denn damals war es nicht immer leicht, bekennender Linker zu sein. Inzwischen ist die gesamte BRD-Gesellschaft aber so weit nach links gerutscht, daß die heutige Mitte das ist, was vor zwei Generationen als die wenn nicht radikale, dann zumindest gemäßigte Linke gegolten hätte.

Unter diesem Aspekt überlassen wir es seinem Orthopäden, sich Gedanken über Michael Klarmanns Rückgrat zu machen und bekennen, daß wir darüber allenfalls vage Vermutungen anstellen können, nicht jedoch untermauerte Behauptungen aufstellen.

Dennoch ist Herr Klarmann uns nicht unsympathisch, weil er unseren Bundesvorsitzenden mit kleinen Schmeicheleien bedenkt. Ion einem kurz vor Ostern erschienen Artikel in der „Jungle World“ schrieb er: „Außerdem kann der DR-Bundesvorsitzende Christian Worch als geübt darin gelten, auch ausweglos erscheinende Rechtsstreitigkeiten mit Behörden erfolgreich auszufechten.“

Warum Herr Klarmann diese kleine Schmeichelei von sich gegeben hat? Nun, wohl weniger als Sympathiebekundung uns gegenüber sondern eher aus aktuellem Anlaß. Es geht nämlich um eine Demonstration am kommenden Wochenende. In Stolberg bei Aachen. Wenn man es ganz genau nimmt, sollen es sogar zwei Demonstrationen werden: Am Freitagabend ein Fackelmarsch, am Sonnabend zur Tageszeit eine etwas größer angelegte Demonstration.

Diese Demonstrationen in Stolberg haben Tradition; sie werden Kevin-Plum-Märsche genannt. Hintergrund ist, daß im April 2008 ein junger Deutscher von einem jungen Türken mit dem Messer erstochen wurde. Nicht in Notwehr, nicht aus einem anderen auch nur halbwegs nachvollziehbaren Anlaß, sondern wohl aus dem, was man heutzutage gern „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ nennt. Eigentlich ein linker Kampfbegriff gegen alle rechten Strömungen. Aber wenn man sich so anschaut, welche geringen Wert manche jungen Türken dem Leben gleichaltriger Deutscher beimessen, dann scheint der Begriff der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ angemessen.

Dem Polizeipräsidenten von Aachen, Herrn Oerze – der für Stolberg mit zuständig ist – ist diese Demonstration offenbar ein Dorn im Auge; er hat sie verboten. Begründet hat sein Justitiar, ein Herr Hamburger, das Verbot damit, daß es sich dabei um die Fortführung des organisatorischen Zusammenhaltes der verbotenen „Kameradschaft Aachen Land“ handeln solle, weil diese traditionell Ausrichter der Kevein-Plum-Märsche sei. Rein sachlich ist das schon mal ein wenig falsch, weil in den vergangenen Jahren verschiedene Personen bzw. Gruppen Ausrichter dieser Märsche waren; das ging von der NPD über tatsächliche oder vermeintliche Angehörige der „Kameradschaft Aachen Land“ bis hin zu damals parteifreien Nationalisten. (Unser Bundesvorsitzender Christian Worch, damals noch kein Mitglied einer Partei, war der Anmelder des chronologisch zweiten Kevin-Plum-Marsches im April 2008.)

Aber unabhängig von diesem rein sachlichen Fehler müssen die Aussichten der Herren Oerze  und Hamburger als eher schlecht gewertet werden. Sie  bauen vermutlich auf den Umstand, daß es dem Polizeipräsidium Dortmund im August vergangenen Jahres gelungen ist, das Verbot der dortigen „Anti-Kriegstags-Demonstration“ kurz nach dem verbot des „Nationalen Widerstandes Dortmund“ gerichtsfest zu machen. Allerdings scheinen sie den entsprechenden Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht mit der nötigen Gründlichkeit gelesen zu haben. Auch wenn man verliert, enthalten solche Beschlüsse bisweilen wertvolle Hinweise, wo das Höchstgericht die Grenze eben noch zulässigen behördlichen Handels sieht. Und dabei spielt natürlich der zeitliche Abstand eine Rolle.

Wir sind also zuversichtlich, daß der diesjährige Anmelder Andre Plum – nicht verwandt oder verschwägert mit dem erstochenen Kevin Plum – sich gegen das Polizeipräsidium Aachen durchsetzen wird. Denn die Methode, Organisationen oder auch nur vermeintliche Organisationen zu verbieten, um damit Demonstrationen unterbinden zu können, ist nur zu offensichtlich. Das stellt sich dann schon irgendwo die Frage nach der Rechtsmißbräuchlichkeit!

Aber bei den heutigen Machthabern ist es geradezu schon zur Routine geworden, daß man sich genau diese Frage stellt. Und warum wohl hat unser Bundesvorsitzender, wie Herr Klarmann ihm attestiert, so viele aussichtslos erscheinende Rechtsstreitigkeiten mit Behörden gewonnen? Nicht, weil er ein so genialer Jurist wäre, sondern einfach deshalb, weil die Behörden ihre Machtausübung in einer solchen Weise überzogen haben, daß vor allem das Bundesverfassungsgericht sich beinahe schon notorisch regelmäßig genötigt gesehen hat, ihnen ein wenig auf die Finger zu klopfen.

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