Die sogenannte Fusion zwischen NPD und DVU führt noch immer zu kleinen Nachwehen, auch, nachdem die gerichtliche Anfechtung derselben beendet ist. Dafür steht der NPD ein neuer Prozeß ins Haus. Diesmal nicht seitens ehemaliger DVU-Angehöriger, sondern mit der Bundestagsverwaltung.

Denn die Bundestagsverwaltung hat von der staatlichen Parteienfinanzierung für die NPD einen Betrag von 50.000 Euro einbehalten, weil sie gegenüber der DVU entsprechende Rückzahlungsforderungen hat.

Die NPD hat dagegen das Verwaltungsgericht angerufen. Sie argumentiert, es habe keine „Fusion“ oder „Verschmelzung“ gegeben, sondern die DVU habe sich aufgelöst, und damit sei für die Rückzahlungsforderung nicht die NPD als „übernehmende Partei“ (wie es im notariellen Vertrag so schön heißt) verantwortlich, sondern die „DVU in Liquidation“.

Es steht zu fürchten, daß die NPD dabei das Zauberwort der „Gesamtrechtsnachfolge“ übersehen hat.

Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist auf den 16. August terminiert. Nicht lang danach dürfte man mit einem Urteil der ersten Instanz rechnen. Sollte die NPD verlieren, könnte sie ihren Anhängern nicht allein diesen Umstand erklären, sondern auch, warum sie die bei einem solchen Streitwert nicht ganz unbeträchtlichen Verfahrenskosten dann noch zusätzlich in den Sand gesetzt hat. Daß die NPD ein wenig klamm ist und sich so was nicht ohne weiteres leisten kann, dürfte allgemein bekannt sein.

Interessant ist ein kleiner Nebenaspekt dieser Sache. Wenn die NPD sich nun gegenüber der Bundestagsverwaltung auf den Standpunkt stellt, die DVU habe sich „aufgelöst“, während der DVU-Bundesvorstand ebenso wie die NPD vorher immer von einer „Fusion“ oder „Verschmelzung“ gesprochen haben, wie nennt man dann so etwas? Arglistige Täuschung? Oder fällt jemand anderem dafür ein passenderes Wort ein?

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