Jetzt für den Wahlkampf von Ursula Haverbeck spenden!

Seit der Zulassung von Ursula Haverbeck als Spitzenkandidatin der Partei DIE RECHTE zur Europawahl geht es Schlag auf Schlag. Wir wollen, daß ganz Deutschland erfährt, warum eine 90-jährige Dame für das Äußern ihrer Meinung im Gefängnis sitzt. Und: Jeder soll wissen, daß diese mutige Dissidentin für das Europaparlament kandidiert, aus dem Knast heraus, wie seinerzeit der irische Freiheitskämpfer Bobby Sands für das britische Unterhaus.

Dieser Wahlkampf kostet aber Geld, leider viel Geld. Wir erhalten als oppositionelle Partei keinerlei staatliche Gelder, finanzieren uns ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge, keiner unserer Aktivisten verdient einen Cent an seiner Arbeit für DIE RECHTE, ganz im Gegenteil. Um den Europawahlkampf im geplanten Umfang zu realisieren, sind wir deshalb auf Spenden angewiesen. Jeder Euro hilft, zusammen rocken wir in den nächsten Wochen diese Republik!

Kontoinhaber: DIE RECHTE
IBAN: DE84 1405 1362 1600 0766 33
BIC: NOLADE21PCH (Kreissparkasse Parchim-Lübz)
Verwendungszweck: Wahlkampf Ursula Haverbeck

Spenden an Parteien sind steuerlich absetzbar!

Parteispenden sind steuerlich gesehen Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Im Einkommensteuergesetz (EStG) unter §34 g und im §10 b Abs. 2 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden geregelt.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

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