Am gestrigen Sonnabend demonstrierte die Brügerbewegung PRO NRW in der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn vor der König-Fahd-Akademie. (Oder nicht genau davor, sondern ungefähr 150 Meter entfernt neben einem Sportplatz.)

Auslöser oder Anlaß der Mahnwache waren offenbar die Ausschreitungen in vielen islamischen Ländern nach der Verbreitung eines sogenannten Schmähvideos im Internet.

Dem Vorhaben schlossen sich nur rund 40 Menschen an. Das mag erklärlich sein, weil die Polizei mit tausend Mann aufmarschiert war und mit Wasserwerfern, Hundestaffeln und sonstigem Bürgerkriegsgerät, einschließlich martialischer Aufmachung in Kampfanzügen, mit schuß- und stichsicheren Westen und Helmen. Wenn eine solche Armee in das einstmals beschauliche „Bundesdorf“ einfällt, steigert das das subjektive Sicherheitsempfinden eines normalen Bürgers nicht unbedingt. Er kann im Gegenteil auch den Eindruck bekommen, hier muß es ja gefährlich sein, sonst wären nicht so viele hochgerüstete Sicherheitskräfte da!

Interessanter als die vergleichsweise geringe Zahl an Teilnehmern ist aber ein Aspekt der Veranstaltung. Den Medien war zu entnehmen, daß die Polizei das Zeigen der berühmten Mohammed-Karrikaturen per Auflage untersagt hatte.

So etwas ist nicht neu. Das gab es im Mai schon mehrfach, in Serie geradezu, und PRO NRW konnte sich gegen die zehn oder zwölf Untersagungen verschiedener Versammlungsbehörden jedes Mal vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und letztlich auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (das in Sachen „rechts“ nicht gerade für wohlwollende Entscheidungen bekannt ist) durchsetzen.

Diesmal scheint es jedoch, als sei die für sofort vollziehbar erklärte Auflage bestandskräftig geworden. Zumindest ist weder den etablierten Medien noch dem PRO NRW nahestehenden Blog freiheitlich.me Gegenteiliges zu entnehmen. Auch der Seite von PRO NRW selbst ist nichts darüber zu entnehmen. Sie sagt nur mit Datum vom Freitag, daß gegen das Verbot Rechtsmittel eingelegt würden; über das Ergebnis sagt sie bis Sonntagabend leider nichts.

Das läßt nur zwei mögliche Schlußfolgerungen zu.

Die erste wäre, daß versäumt worden ist, das angekündigte Rechtsmittel einzulegen. Das wäre sehr erstaunlich, denn der Vorsitzende von PRO NRW ist ein sehr berufserfahrener und kompetenter Rechtsanwalt, Markus Beisicht. Ihm zur Seite steht mit Judith Wolter eine zwar aus Altersgründen noch nicht so erfahrene, aber auch sehr kompetente Anwältin.

Das zweite wäre ein ausgewachsener Skandal!

Denn wenn Rechtsmittel eingelegt worden wären und wenn die Gerichte anders als noch im Mai entschieden hätten, hätte eine solche Entscheidung nur der Gewalt salfistischer Kreise geschuldet sein können. Die hatten bekanntlich bei einem öffentlichen Auftritt von PRO in Bonn-Lannertsdorf heftig randaliert; ein Salafist türkischer Herkunft hatte sogar zwei Polizeibeamte (einen Mann und eine Frau) mit dem Messer in den Oberschenkel gestochen, was als versuchter Mord gewertet werden kann, weil bei einem Treffer gegen die dort verlaufende Arterie der Tod in weniger als einer Minute eintreten würde.

Sofern Gerichte also mit Rücksicht auf diese nunmehr gut vier Monate zurückliegenden Krawalle das Zeigen der Westergaard-Karrikaturen untersagt haben, bedeutet das, sich der Gewalt zu beugen.

Was ist dann der nächste Schritt?

Müssen dann alle Lehrerinnen Kopftuch tragen, weil ein türkischer Salafist den Schulleiter niedersticht, der zuläßt, daß dessen Söhne von kopftuchlosen Lehrerinnen unterrichtet werden?

Müssen dann alle Kassiererinnen im Supermarkt Kopftuch tragen, weil ein deutsch-afghanischer Taliban den Filialleiter von REWE mit dem Messer angreift, weil kopttuchlose Kassiererinnen an der Kasse sitzen?

Wenn man einmal anfängt, der Gewalt oder der Drohung mit Gewalt zu weichen, wo hört man dann auf? Oder hört man dann damit lieber gar nicht mehr auf?

Sehr bedauerlich also, von PRO NRW oder diesem nahestehenden Quellen bisher so wenig Details über die Angelegenheit erfahren zu haben.

Leave your comment to Cancel Reply

Your email address will not be published.