Mit diesen etwas entlarvenden Worten entschuldigte sich Intensivtäter Mohammed K. bei einem seiner Opfer. Der 21-jährige saß erst vierzehn Monate in Untersuchungshaft, bevor er wegen insgesamt 28 Delikten vor dem Amtsgericht im heimischen Garbsen stand. Neben einer Brandstiftung an einer Schule und diversen anderen Sachen gehörte zu seinem Strafkatalog auch, daß er mit vier anderen gemeinsam einen Mann zusammengeschlagen und auch getreten hatte. Ganz der reuige Sünder, entschuldigte er sich später bei dem Opfer.

Irgendwie etwas bizarr! Hätte man also rechtzeitig die nicht-deutsche Abstammung des Opfers gekannt, wäre der arme Mann nicht zusammengeschlagen und -getreten worden.

Aber das war wohl nicht der wesentliche Grund, warum Mohammed K. noch einmal „mit einem blauen Auge“ davonkam. Statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahre und drei Monate ohne Bewährung verhängte eine milde gestimmte Richterin zwei Jahre und setzte – nach Anrechnung der über einjährigen Untersuchungshaft – den Strafrest zur Bewährung aus. Sie glaubte an den Erziehungseffekt der erlittenen Untersuchungshaft.

Dem zuständigen Ermittlungsleiter der Polizei fehlt nach einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen“ allerdings der Glaube dafür.

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