Wer ist in Deutschland der Berufsstand mit dem geringsten gesellschaftlichen Ansehen, wenn wir mal von irregulären „Berufen“ wie Kulturbereicherer, Kopftreter, Wohnungseinbrechern, Straßenräubern und dergleichen Leuten absehen? – Die Politiker? – Falsch geraten. Die genießen zwar ein deutlich geringeres Ansehen als beispielsweise Ärzte, Krankenschwestern, Feuerwehrleute, Polizisten oder die Männer von der Müllabfuhr, aber immer noch ein höheres als Journalisten. Selbst unter denen, die noch täglich die BILD-Zeitung kaufen (meist nur wegen des Sportteils), ist vielfach „Journalist“ ein Schimpfwort, das schon beinahe strafrechtliche Relevanz hat.

Dabei sehen sich die Damen und Herrn Berichterstatter doch so furchtbar gern als gewissermaßen „viertes Verfassungsorgan“. Das ist aber nun mal leider dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, das, wenn es will, mehr zu sagen hat als Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zusammen. Bleibt für die armen Journalisten, wenn man ihnen überhaupt einen solchen „Verfassungsrang“ zubilligen will, leider nur die Rolle des fünften Rades am Wagen, ach nein, Entschuldigung, des „fünften Verfassungsorgans“.

Aber darauf bestehen sie mit aller Energie, weil ja schließlich die Pressefreiheit im Grundgesetz verbürgt ist. (Zusammen mit so eher unwichtigen Dingen wie dem Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder Freiheit der Meinung oder Versammlungsfreiheit… Irgendwie kommt man letztlich zu dem Ergebnis, daß die Pressefreiheit nicht unbedingt so einzigartig im Grundgesetz steht, wie manche Journalisten sich das gern mal einbilden….)

Aktuell heulen die Herrschaften ein wenig herum, weil es seit 2009 keine „amtlich beglaubigten“ Presseausweise mehr gibt. Welch ein Widerspruch! Einmal auf die Pressefreiheit bestehen und die zum Nabel des Universums machen wollen, dann aber die Wiedereinführung „amtlich beglaubigter“ Presseausweis fordern. Erinnert ja schon fast an russische Staatsmedien. Kein staatlicher Stempel, kein Journalist?! Merkwürdige Vorstellung von Pressefreiheit! Vor allem, wenn man sich überlegt, daß – aus gutem Grund! – die Berufsbezeichnung Journalist nicht gesetzlich geschützt ist, anders als beispielsweise Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater oder so. Journalist darf sich auch Lieschen Müller von nebenan oder der nette Döner-Ali von der Ecke nennen, und er darf sich sogar einen Presseausweis selbst machen, wenn er nur ein Internet-Blog betreibt, das von seinen drei Brüdern und sieben Cousins und einem halben Dutzend Gästen seines Döner-Imbisses gelesen wird.

Aber jedenfalls, so hören wir, soll die Wiedereinführung eines „amtlich beglaubigten“ Presseausweises dazu dienen, daß böse Neonazis keine Presseausweise mehr verwenden. Denn, o Graus, die mischen sich manchmal unter die Journalistenmeute und filmen und photographieren genau die Leute, die ihrerseits mit geradezu obsessiver Begeisterung Teilnehmer von Demonstrationen filmen und photographieren, vielleicht in der Hoffnung, sie in genau dem Moment zu erwischen, wo sich mal einer in der Nase bohrt oder sich an den Testikeln kratzt.

Dabei geht es diesen so bösen Neonazis aber offenbar weniger darum, Journalisten in einem vielleicht peinlichen Moment abzulichten. Da beschwert sich ein links-Journalist, daß dieses Bildmaterial verwendet werde, um Journalisten auszuforschen, möglicherweise gar ihre private Anschrift in Erfahrung zu bringen, und sie damit mindestens indirekt, wenn nicht gar direkt zu bedrohen.

Alles Dinge, die rechte Demonstranten irgendwo sehr gut kennen. Mit ganzen Bildgalerien auf vornehmlich anonymen Netzseiten… Und während mangels statistischer Erfaßbarkeit nicht bekannt ist, wie viele Journalisten denn tatsächlich schon Opfer solcher neonazistischen Übergriffe geworden sind, kann man in den Verfassungsschutzberichten jederzeit nachlesen, wie viel linke Gewalt gegen Rechte gleich welcher Couleur ausgeübt wird.

Nein, wir haben einen ganz anderen Gesetzesvorschlag in der Schublade. Jeder kleine Blogger, und sei es der erwähnte Döner-Ali mit seinen ungefähr 15 oder 20 Lesern, ist nach dem Telemedienrecht verpflichtet, für seinen Blog ein Impressum mit Wohnsitz anzugeben. Warum nicht auch diese Verpflichtung für jeden Journalisten, der für eine Zeitung schreibt oder für einen Fernsehsender berichtet? Warum also gegenüber dem kommunikativen Normalbürger Privilegien für eine solche von Linken unterwanderte und auf unsägliche Weise vom normalen Volk völlig abgehobene Kaste? Dann hätten sie vielleicht mal einen Grund, richtig rumzuheulen.

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