Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“ (Jose Ortega y Gasset, spanischer Philosoph.)

Die meisten Philosophen glauben wohl an das Gute im Menschen. Sonst hätte der Spanier noch hinzufügen können: Und von der Ehrlichkeit der Wahlhelfer, der Auszähler, der Wahlvorstände. Womit es vielleicht nicht immer so weit her ist; gerade dann nicht, wenn gegen eine einzelne politische Richtung ein seit Jahrzehnten sich immer mehr steigerndes mediales Trommelfeuer erzeugt wird.Daß bei einer Wahl Unregelmäßigkeiten vorkommen, ist unvermeidlich: Schließlich sind es Menschen, die dort arbeiten, und wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Das muß man hinnehmen. Aber wenn die Fehler sich in extremer Weise häufen, dann besteht schon Anlaß zu einem sehr bösen Verdacht. So ist es in Bremen geschehen.

Weil dem Kandidaten der „Alternative für Deutschland“ in Bremerhaven nur die Stimmen von zehn Wählern zum Einzug in die bremische Bürgerschaft gefehlt haben, veranlaßte die AFD eine Wahlprüfung. Diese fand durch das Verwaltungsgericht statt; richtiger gesagt, durch zwei Verwaltungsrichter und drei Abgeordnete. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, daß massive Verfälschungen vorlagen, zurückzuführen offenbar auf ehrenamtlich tätig gewesene Schüler im Alter von 16 bis 18 Jahren. Es wurden deutliche Worte verwendet: „Unstimmigkeiten bei den Zählvorgängen“, „Unstimmigkeiten bei den absoluten Zahlen der abgegebenen Stimmen“, „nicht nachvollziehbare Angaben in den Wahlniederschriften“ und „Divergenzen bei den Unterschriften“. Besonders bedenklich ist, daß Stimmzettel zwar (angeblich) erfaßt worden, aber nach der Wahl nicht mehr auffindbar gewesen sein sollen. (Ob sich jemand damit eine Vielzahl von Joints gedreht hat? Das würde einiges erklären…) – In einem Drittel der Bremerhavner Wahlbezirke habe es Zählfehler gegeben; in der Hälfte Formfehler!

Die Anfechtung der AFD war erfolgreich: Sie hat jetzt einen Abgeordneten mehr, wohingegen eine Abgeordnete der SPD ihr Mandat verliert. Der Vorsprung der regierenden Partein im kleinsten Stadtstaat schrumpft damit von bisher fünf auf nunmehr drei Stimmen.

Kein schwerwiegendes Problem in den Manipulationen sieht der beamtete Landeswahlleiter von Bremen, Jürgen Wayand. Man könne von ehrenamtlichen Gymnasiasten nicht die gleiche Qualität der Wahlniederschriften erwarten wie beispielsweise von Behördenmitarbeitern. Interessant, wenn man bedenkt, daß beispielsweise ein 18-jähriger Gymnasiast kurz vor dem meistenteils erfolgreichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife steht…

Wir hingegen sehen darin schon ein Problem. Nicht allein einen Verlust des Vertrauens in die Seriosität von Wahlvorgängen bzw. deren Auszählung allgemein, sondern auch einen höchst dringenden Anfangsverdacht der Wahlfälschung, die nach den Bestimmungen des § 107 a Strafgesetzbuch mit einer gleich hohen Strafe bedroht ist wie beispielsweise Volksverhetzung. Damit darf sich jetzt die Staatsanwaltschaft Bremen beschäftigen, denn wir haben Strafanzeige erstattet.

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