Gedanken zur Europawahl aus dem Gefängnis (Brief von Ursula Haverbeck vom 04.06.2018)

Erneut hat sich die inhaftierte Dissidentin Ursula Haverbeck mit einem öffentlichen Brief an ihre Sympathisanten und Unterstützer gewandt. In dem neuen Schriftstück thematisiert sie ihre Strategie zur Europawahl, die am 26. Mai 2019 stattfindet und bei welcher die 89-Jährige (aus dem Gefängnis heraus) als Spitzenkandidatin der Partei DIE RECHTE kandidiert.

Nachfolgend der Brief im Wortlaut:

Liebe Landsleute, liebe Bürger des „christlichen Abendlandes“,

das christliche Abendland! – gibt es das eigentlich noch? Wird nicht alles getan von naturfeindlichen und damit zugleich Gott-feindlichen Mächten, es zu zerstören und den Reichtum seiner Völker auszulöschen? Wozu dient da eine Europawahl?

Geht es nur um den Sieg einer Partei, einer bestimmten Weltherrschaftsideologie, verbunden mit viel Geld? Das wäre dann nicht viel anders als bei den anderen Wettkämpfen, die auch mit den Nachrichten verknüpft werden: der Kampf jetzt z.B. um den Weltpokal im Fußballspiel.

Für den Wettkampf gebrauchen wir genauso wie für den Wahlkampf das gleiche Wort: Kampf. Bei beiden geht es um den Sieg einer Partei über die andere. Beide haben festgelegte Regeln, nach denen vorgegangen werden muß und die in beiden Fällen umgangen werden können durch Wahlbetrug, Korruption und Fouls – und in beiden Fällen geht es um viel Geld. Die einen erkaufen sich damit Macht, die anderen kaufen sich den teuersten Fußballer. Überall stehen im Hintergrund das Geschäft und die Wirtschaft.

Was hat das eigentlich mit Politik zu tun?
Was mit Demokratie?

Fußballwettkämpfe finden fortwährend im kleinen und im größeren Stil statt. Bei 16 Landesregierungen, einer Bundesregierung und nun noch der angestrebten Euroregierung und, nicht zu vergessen, den Kommunalwahlen, finden Wahlkämpfe natürlich auch beständig statt. Sind wir deutschen Bürger eigentlich jemals gefragt worden, ob wir uns 18 Regierungen überhaupt leisten können, ob wir sie haben wollen, natürlich schon gar nicht. Denken Sie an den Bundespräsidenten a.D. und dessen Einkünfte.

Früher hieß es, daß etwa 4 % der wahlberechtigten Bürger Parteimitglieder seien. Ob das heute noch zutrifft, müßte geprüft werden. In jedem Fall kämpft eine kleine Minderheit um die Regierungsherrschaft in einer „Volksherrschaft“. Deren Interessen sind nur sehr begrenzt identisch mit den Interessen des Volkes. Wiese treten dann kleine Teile des Volkes im Wahlkampf gegeneinander an? Weil eben nicht das ganze Volk herrschen kann. Zum Herrschen braucht man zu Beherrschende.

Die „Herrschaft aller“ und ihr Ergebnis hat schon vor mehr als zweitausend Jahren Platon in seiner Untersuchung über den Staat amüsant beschrieben. Im 10. Kapitel hält er uns heutigen einen Spiegel vor. Demokratie – „Herrschaft des Volkes“ – manche meinen etwas geringschätzig „Herrschaft des Pöbels“ – führe zwangsläufig zur Diktatur. (…)

Und was ist mit der Justiz, die das Rückgrat der Demokratie ist? „Die Justiz“, sagt 2002 der damalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, „ist im Würgegriff der Politik.“ Damit stehen beide nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, wo es im Artikel 97 GG ausdrücklich heißt: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, dem Gesetz, als dem in Erscheinung getretenen Recht. Sie sind nicht den Gesetzen unterworfen, was so gerne daraus gemacht wird. Außerdem haben wir Gewaltenteilung, ebenfalls ein Wesensmerkmal eines demokratischen Staates. Wir sollten das alles entsprechend dem Grundgesetz haben und haben es auch immer noch auf dem Papier, aber nicht in der politischen Wirklichkeit, denn die Politiker in der BRD, wie auch die Richter, sind abhängig von JENEN, vom Kapital und der „Diktatur des Proletariats“, in gleicher Weise in Ost und West.

Nur eine Vermutung, eine subjektive Behauptung? Das wäre schön! Ob richtig oder falsch, das könnte im Europawahlkampf 2019 geklärt werden. Doch das geht nur, wenn nun endlich der Artikel 5 des Grundgesetzes wieder seine volle Geltung erhält: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Anders herum, wenn Justiz und Politik wieder auf den Boden des Völkerrechtes und des Grundgesetzes zurückkehren.

Da die Lagebeschreibung ähnlich auch für andere europäische Länder gilt, könnte hier ein erster Ansatz zu finden sein für eine Antwort auf die Frage: Wozu dient die Europawahl?

Soviel zum Thema Wahlkampf generell. In der nächsten Folge wird es um den Wähler, um uns Bürger gehen.

JVA Bielefeld-Brackwede, den 04.06.2018
Ursula Haverbeck

Quelle: www.freiheit-fuer-ursula.de

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