Am gestrigen Sonntag waren nicht nur in Griechenland Parlamentswahlen, sondern auch in Frankreich. Genaugenommen war es der zweite Durchgang. Denn nach dem Motto „andere Länder, andere Sitten“ haben nicht nur die Griechen ein Wahlgesetz mit Besonderheiten, sondern auch die Franzosen. Bei den Franzosen ist es das Mehrheitswahlrecht.

Das macht es für kleine Parteien extrem schwierig, überhaupt in der Ersten Kammer des Parlaments, der Nationalversammlung, vertreten zu sein.

Der von Jean-Marie LePen gegründete und zur Zeit von seiner Tochter Marine LePen geleitete Front National hatte im ersten Durchgang dieser Wahlen immerhin mehr als 13 Prozent. Nicht ganz so viel, wie die Parteichefin selbst bei ihrer Präsidentschaftskandidatur errungen hat, aber immerhin ein beachtliches Ergebnis. In Deutschland wäre eine solche Partei mit etwa 80 Abgeordneten im durchschnittlich 600 Personen starken Bundestag vertreten.

Unter den Besonderheiten des französischen Mehrheitswahlrechts bedurfte es aber schon des Glücks, um nach den Stichwahlen zumindest zwei Abgeordnete entsenden zu können.

Wie recht hatte doch der spanische Kulturphilosoph Jose Ortega y Gasset, als er sagte:

„Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“

Um so erfreulicher, daß der Front National trotzdem mit einer wenngleich kleinen Delegation in der Nationalversammlung vertreten ist. Den Parteigründer und seine Tochter wird es besonders freuen, daß eine davon die Enkelin Jean-Marie LePens und Tochter Marine LePens ist, Marion Maréchal-Le Pen.

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