Die Europäische Union will ihren maßgeblichen Geldgeber, die Bundesrepublik Deutschland, verklagen. Die BRD habe eine Richtlinie aus dem Jahre 2004 nicht umgesetzt. Diese bestimme eine erweiterte Freizügigkeit für Angehörige von in der BRD lebenden EU-Bürgern. Und zwar nicht – wie bisher – nur Angehörige der „Kernfamilie“ (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, also auf- oder absteigende Linie ersten Grades), sondern auch Angehörige zweiten Grades, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und so weiter und so fort.

Einem weiteren Zustrom von Fremden soll damit das Tor geöffnet werden.

Problematisch ist das vor allem, weil „erweiterte Familienverhältnisse“ bisweilen schlecht nachzuprüfen sind. Zumal ja unklar ist, ob hiermit nur Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen ersten Grades gemeint sind oder auch solche zweiten, dritten, fünfzehnten oder unendlichsten Grades. Geht man bis Adam und Eva zurück (wenn man der biblischen Geschichte glauben will), sind wir doch ohnehin zwingend allesamt Produkte von Inzucht und zudem miteinander verwandt.

Interessant mag in diesem Zusammenhang eine vor zwölf Jahren erschienene Studie des US-amerikanischen Wissenschaftsmagazins „Science“ sein. Darin wurden die genetischen Merkmale von 1007 Europäern untersucht. 80 Prozent der heute lebenden Europäer sollen demzufolge von einer Handvoll Einwanderer abstammen, die in der Altsteinzeit zwischen vor 22.000 und 40.000 Jahren aus Zentralasien und dem Mittleren Osten gekommen sind. „Handvoll“ ist dabei wörtlich zu verstehen; die Gruppe soll nicht mehr als zehn Männer (und eine nicht bekannte Zahl von Frauen) umfaßt haben.

Wenn das also gesetzlicher Maßstab werden soll, wird es in unserer Heimat bald wirklich eng!

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