„Mit großer Sorge“, so berichten Zeitungen, nehmen die Freien Wähler zur Kenntnis, daß die Partei DIE RECHTE sich beim Bundeswahlleiter registrieren lassen will. Was, genaugenommen, eine falsche Formulierung ist, denn so eine Art von „Registergericht“ wie das Vereinsregister oder das Handelsregister ist der Bundeswahlleiter nicht. Er ist nur gesetzlich verplichtet, Unterlagen von Parteien wie Programm, Satzung, Schiedsgerichtsordnung und Finanzordnung in eine bei ihm zu führende Sammlung aufzunehmen. So ganz nebenbei fällt ihm dann auch die Aufgabe zu, zu prüfen, ob diese Unterlagen den formalen Ansprüchen genügen oder vielleicht auch nicht.

Daß sie darüber nicht bescheid wissen, wollen wir den Freien Wählern nicht verübeln, denn sie haben sich selbst schließlich nicht als Partei konstituiert, sondern wohl eher als Wählerinitiative oder so was. Halt in dem Wunsch, anders zu sein als andere. Kann man ja verstehen. Vielfalt ist eine schöne Sache.

Für manche allerdings ist die Vielfalt genau dann nicht mehr schön, wenn sie zur Konkurrenz führt. Oder zu „Mitbewerberschaft“, wie man es manchmal ein wenig freundliche ausdrückt.

Als „Mitbewerber“ oder – schroffer ausgedrückt – als Konkurrenten sehen die Freien Wähler möglicherweise vielleicht auch die Partei DIE RECHTE an. Beispielsweise deshalb, weil auch wir gegen den ESM und Fiskalpakt sind. Oder krasser noch, weil ihnen Blätter wie die „Frankfurter Rundschau“ hin und wieder „Fischen am rechten Rand“ vorwerfen. Über die Berechtigung eines solchen Vorwurfs wollen wir nicht streiten. Heutzutage erzeugt es doch schon Panik, wenn er von einem Mainstream-Medium überhaupt gemacht wird, egal, ob zu recht oder zu unrecht…

Deshalb wünschen sich die Freien Wähler nicht nur ein Verbot der NPD, sondern fordern den Bundeswahlleiter auf, die von der Partei DIE RECHTE eingereichten Unterlagen „besonders kritisch“ zu prüfen. Denn er „habe jetzt die Aufgabe, mit allen Mitteln des Rechtsstaats das Entstehen einer solchen Partei zu verhindern.“

Der Bundeswahlleiter, der insofern weniger eine Person als eher eine Behörde ist, wird über diesen Hinweis auf seine Pflichten zweifellos sehr beglückt sein. Wichtiger als der Hinweis der möglicherweise in seinem Metier nicht ganz so bewanderten Freien Wähler wird ihm vielleicht die behördliche Verpflichtung zur Neutralität sein. Die ist nämlich nicht Ausdruck des Wunsches irgendeiner Wähler- oder Bürgerinitiative, sondern gesetzliche Vorschrift. Aber auch das ist diesen Freien Wählern vielleicht nicht bekannt.

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