Auf seiner Sitzung am 11. April 2015 hat der Bundesvorstand beschlossen: Gegen das Bundesvorstandsmitglied Tatjana Berner, zugleich Landesschatzmeisterin des Landesverbandes Niedersachsen, wird erstens verfügt, daß diese mit sofortiger Wirkung von der Ausübung ihrer Parteiämter ausgeschlossen ist; zweitens, daß sie mit sofortiger Wirkung von der Ausübung ihrer Mitgliedsrechte ausgeschlossen ist, drittens, daß ein regulärer Ausschlußantrag zum Landesschiedsgericht Niedersachsen gestellt wird, und viertens, daß gegen sie Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt wird, wegen Untreue bzw. Untreue zugunsten Dritter.

Wie Mitgliedern und politisch interessierten Menschen bekannt ist, gibt es so gut wie keine Bank, die einem unserer Verbände freiwillig ein Konto gibt. Diese Konten müssen daher bei den örtlich zuständigen Sparkassen eingeklagt werden; so ein Verfahren dauert im günstigsten Fall etwa ein Jahr, meist länger. Bis dahin behelfen viele Verbände sich damit, daß der jeweilige Schatzmeister auf seinen Namen ein Konto einrichtet und mit dem Verband darüber einen Treuhandvertrag abschließt, damit der jeweilige Verband überhaupt auf irgendeine Weise am Giroverkehr teilnehmen kann.

Bei Tatjana Berner war das Problem, daß seit ungefähr August vergangenen Jahres gegen sie privat Pfändungen anhängig waren und ihre Gläubiger – die von dem Treuhandvertrag natürlich nichts wußten – auch in dieses Treuhandkonto vollstreckt haben, das nach außen hin wie ein ganz gewöhnliches, auf den Namen Tatjana Berner lautendes Konto aussah.

Statt uns pflichtschuldigst gleich beim ersten Fall Mitteilung zu machen und das Konto zu schließen, damit keine weiteren Parteigelder von diesem gepfändet werden konnten, hat die Frau einfach geschwiegen. Bis schließlich interne Ermittlungen zutage führten, daß dort etwas nicht in Ordnung war, und was es war, vergingen naturgemäß ein paar Monate.

Das ist nicht mehr grobe Fahrlässigkeit, sondern kann nur noch als Absicht gewertet werden, und zwar als in dem Fall strafbare Absicht. Da wir als Partei über Herkunft und Verwendung unserer Mittel rechenschaftspflichtig sind und weil damit der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2014 und für das erste Quartal 2015 möglicherweise fehlerhaft ist, mindestens aber einen schlecht zu verbuchenden Fehlbetrag aufweist, waren Strafanzeige und Strafantrag natürlich unvermeidlich.

Neben dem materiellen Schaden, der sich vermutlich in einem Rahmen von zwischen 2.000 und 3.000 Euro bewegen wird, führen solche Ereignisse natürlich auch zu einem schwerwiegenden Vertrauensverlust. Anders als die meisten Parteien halten wir es jedoch für sehr unklug, dergleichen verschweigen oder gar verschleiern zu wollen. Das angegriffene Vertrauen läßt sich nur durch einen offenen Umgang mit solchen Angelegenheiten wiederherstellen.

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