soll die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen. Das beschloß heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Um diese Rückzahlungsforderung beziehungsweise ihre Höhe hatte es ein langjähriges juristisches Tauziehen gegeben. Anlaß dafür war der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007, eingereicht Ende 2008. Im Februar 2008 war der frühere Bundesschatzmeister der NPD, Erwin Kemna, verhaftet worden. Er hat nicht nur seine eigene Partei um rund gerechnet 750.000 Euro betrogen, sondern offenbar eine ziemlich heillose Buchhaltung geführt. Erschwert wurde die Situation noch dadurch, daß damals gleichfalls Rückzahlungsforderungen des Deutschen Bundestages bestanden. Ein anderer NPD-Schatzmeister auf Landesebene, Golkowski, hatte zwar nicht seine eigene Partei betrogen, wohl aber das Finanzamt. Er hatte gefälschte Spendenbescheinigungen ausgestellt. Da damit die Abrechnungsunterlagen falsch waren, wurde eine Strafzahlung fällig. Und die hat Kemnas Nachfolger Stefan Köster, Mitglied des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, offenbar falsch verbucht.

Bundestagspräsident Lammert verlangte zunächst eine Strafzahlung von 2,5 Millionen. Dagegen legte die NPD Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, daß zwar Strafe zu zahlen sei, aber nur ungefähr die Hälfte. Gegen dieses Urteil legten beide Seiten Berufung ein. Das Oberverwaltungsgericht der Länder Berlin und Brandenburg setzte im zweiten Anlauf die von Lammert verlangten 2,5 Millionen fest. Hiergegen ging die NPD in Revision. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist drittinstanzlich und damit rechtskräftig.

Diese 1,27 Mio Euro entsprechen ziemlich genau dem, was die NPD in den letzten Jahren jährlich an staatlicher Parteienteilfinanzierung erhalten hat.

Vermutlich wird man sie von dieser im Jargon als „Staatsknete“ bezeichneten Zahlung aber nicht für ein Jahr vollkommen abschneiden, sondern sie wird eine Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung mit der Bundestagsverwaltung treffen können. Trotzdem ist es für die stets klamme Partei natürlich ein sehr unangenehmer Einschnitt, und vor allem einer, für den sie diesmal nicht irgendwelche finstereren Hintergrundmächte, V-Leute oder dergleichen verantwortlich machen kann.

Tröstlich für die NPD mag sein, daß sie mit einer solchen Verurteilung durchaus nicht allein steht. Das ist auch vermeintlich „politisch besseren Kreisen“ schon passiert, um nur die CDU mit „jüdischen Vermächtnissen“ oder „schwarzen Koffern“ zu nennen oder die FDP, bei der sich die Rückzahlungsforderungen des Bundestages sogar im knapp zweistelligen Millionenbereich bewegten. Wogegen die ein-einviertel Million de NPD beinahe schon als Kleingeld erscheinen. Wenn man davon absieht, daß die Noch-Bundestagspartei FDP ohnehin finanziell ein wenig besser gesteltl ist als die Nationaldemokraten.

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