Die nachfolgende Gegendarstellung erreichte uns durch einen uns nicht persönlich bekannten Nutzer. Wir können den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen und geben sie daher mit dem nötigen Vorbehalt wieder. Aufgrund dessen, was man im geradezu hysterisch-hexenwahnhaften „Krampf gegen rechts“ heute alles erlebt, erscheint die Schilderung aber glaubhaft.

Die Schriftleitung

Liebe Freunde und Bekannte,

sicher haben einige von Euch die Berichterstattung über den „rechten” Polizisten verfolgt, der von der „GSG9 gestoppt wurde”. Die Presse ist laut Pressegesetz dazu verpflichtet, auch die Gegendarstellung des Betroffenen abzudrucken. Spätestens seit 16.11.2012 liegt die Gegendarstellung bei Focus, Die Welt, Süddeutsche Zeitung und Oberbayerisches Volksblatt und spätestens seit 20.11.2012 auch bei focus-online vor. Erschienen ist nach – unseren Erkenntnissen – noch nichts. Rechtsradikale Aktivitäten – Eliteeinheit GSG9 stoppt rechten Polizisten Richtig ist: Der angeblich rechtsradikale Polizist wurde auf seinem Fahrrad auf dem Rückweg vom Kindergarten – natürlich unbewaffnet – von zwei Polizeibeamten angehalten und auf offener Straße durchsucht. Die Beamten nahmen ihm mitunter seine Hausschlüssel ab. Der Betroffene bot den Beamten an, mit ihnen gemeinsam zu seiner Wohnung zu fahren und die Tür aufzuschließen, da sich im Haus nur seine Ehefrau mit seiner 2-jährigen Tochter und seinem 4-Monate-alten Baby befanden, die durch den plötzlichen Einfall der Polizei nicht verschreckt werden sollten. Die Beamten lehnten diesen Vorschlag ab, der Haustürschlüssel wurde zu der Wohnung gebracht und der Betroffene wurde in einem Dienstfahrzeug nachgeführt. Der Schlüssel wurde den Eindringkräften übergeben, die bewaffnet das Haus stürmten. Ob es sich dabei um die GSG9 gehandelt hat, kann der Betroffene nicht sagen, weil er nicht dabei gewesen ist. Die Eindringkräfte schlossen die Haustür auf und drangen unter lauten Rufen „Achtung Polizei” in das Haus ein. Sie waren bewaffnet, hatten schusssichere Kleidung an, waren maskiert und hatten Helme auf. So empfingen sie die Ehefrau des Betroffenen, die gerade mit dem Baby auf dem Arm und der 2-jährigen Tochter die Haustreppe hinunterkam. Die Waffen wurden auf die Frau und das Baby gerichtet, die Frau wurde nach Waffen befragt und antwortete: „Wir haben keine Waffen!” Mindestens zwei Beamte waren schon im Haus und „sicherten” die Räume, während der Beamte in der Haustür – immer noch mit der Waffe auf Frau und Baby gerichtet – die Frau aufforderte, in die Küche zu gehen. Die 2-jährige Tochter stand total verschreckt und verängstigt hinter der Treppenbrüstung. Die Ehefrau des Betroffenen bat den Beamten in der Haustür, die Waffe runter zu nehmen und Helm und Maske abzunehmen, da die Tochter offensichtlich Angst vor ihm habe und sie ansonsten nicht an ihm v orbei in die Küche gehen könne. Nach mehrmaligen Bitten nahm also dieser Beamte Helm und Maske ab und senkte die Waffe, so dass die Frau mit den Kindern in die Küche gehen konnte. Es wurde der Frau verboten, die 2-jährige Tochter zu waschen, die Windel zu wechseln und das Kind anzuziehen. Das Kind durfte sich – um nicht zu frieren – lediglich eine Jacke überziehen. Nachdem der Frau mitgeteilt wurde, dass nun eine Hausdurchsuchung stattfinden würde und der Ehemann gleich nach Hause kommen würde, begann eine Zeit des Wartens. Die Eindringkräfte verließen das Haus, ohne das die Ehefrau auch nur einen einzigen Dienstausweis zu sehen bekam. Der ermittelnde Beamte erschien mit mehreren Durchsuchungskräften. Nach über einer halben Stunde erschien der Ehemann. Beide Eheleute wurden nicht über ihre Rechte aufgeklärt. Nach einiger Zeit erschien der Inspektionsleiter und eröffnete dem Betroffenen das Disziplinarverfahren. In der Zwischenzeit begannen die Durchsuchungskrä fte, das Haus zu durchsuchen. Die Betroffenen durften bei der Durchsuchung der einzelnen Räume nicht anwesend sein, sie durften auch keinen eigenen Zeugen hinzuziehen. Nach 9 Stunden nahmen die Beamten die sichergestellten Gegenstände mit – u.a. Tagebücher, Kalender mit Geburtsaufzeichnungen der Ehefrau und Aufzeichnungen über die Entwicklung der Kinder, private Fotos, auch von den Geburten der Kinder, Fotoapparat, Telefone, einen großen Teil der Ersparnisse der Familie und sämtliche Speichermedien mit dem fast fertig gestellten und noch nicht veröffentlichten Roman der Eheleute – der hauptsächlich von ihrem religiösen Glauben handelt. Eine Waffe wurde bei der Hausdurchsuchung nicht gefunden, weil keine existierte. Der Betroffene hatte lediglich eine Waffenbesitzkarte, auf der jedoch noch keine Waffe eingetragen war. (Ende der Richtigstellung) Wir bitten Euch, diese Nachricht unter Euren Freunden und Bekannten zu verbreiten, denn die Presse ist offensichtlich nicht gewillt, unsere Gegendarstellung zu veröffentlichen. Zuerst überfällt die Bundespolizei – natürlich bewaffnet! – eine wehrlose Frau mit ihren Kindern und raubt die Familie aus – das alles eingefädelt durch einen richterlichen Beschluss über eine Hausdurchsuchung im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten, der sich nie hat etwas zu Schulden kommen lassen. Eine Woche später wird dem Beamten angedroht, ihn seines Amtes zu entheben und einen Teil seines Gehaltes einzubehalten, obwohl der Dienstherr weiß, dass von diesem Gehalt 8 Personen leben. Noch zwei Wochen später – und vor Ablauf der Frist für eine Stellungnahme des Betroffenen im Rahmen des gegen ihn eröffneten Disziplinarverfahrens – geht der Bundespolizeipräsident mit verfahrensinternen Daten an die Presse, entblößt sich nicht, Unwahrheiten über diesen Fall zu verbreiten und macht es dem Betroffenen mit der „Nazikeule” unmöglich, jemals wieder eine adäquate Arbeit zu finden, mit der er seine Familie ernähren kann. Pünktlich einen Monat n ach der Hausdurchsuchung bekommt der Betroffene die Nachricht, dass er seines Amtes enthoben wird und 30% seines Gehaltes einbehalten werden. Der Betroffene hat zwar alle rechtlichen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, aber die finanziellen Mittel, die er benötigt, um diese Möglichkeiten auszuschöpfen, werden ihm genommen. Jedes Verfahren vor Gericht kostet Geld! Die Bewertung über diese Vorgehensweise gegen Andersdenkende und Andersgläubige überlassen wir dem Leser. (quelle) freies-netz-sued.net/index.php/2012/11/26/gsg-9-sturmt-wohnung-eines-polizisten/

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