Seit einer Reihe von Jahren gibt es in Dresden am 13. Februar oder an einem Sonnabend vor oder nach diesem Termin Trauermärsche des rechten Lagers. Damit soll an die schrecklichen Folgen des Terror-Bombardements kurz vor Kriegsende mit seinem verheerenden Feuersturm gemahnt werden.

Über Jahre hinweg waren das zwar machtvolle, aber friedliche und nahezu völlig ungestört bleibende Manifestationen. Zu besten Zeiten sprach die Polizei von ungefähr 4.000 Teilnehmern; die Angaben der Veranstalter bewegten sich deutlich höher, es wurde von 6.000, 7.000, 8.000 oder fast 10.000 ausgegangen. Auf jeden Fall waren diese Züge eindrucksvoll und der traurigen Würde des Anlasses angemessen.

Natürlich gefiel das dem üblichen Bündnis von leidlich bürgerlichen Gutmenschen bis hin zu steinewerfenden Antifaschisten nicht. Unterstützt von der mainstream-Presse, formierten sie sich zum sogenannten Widerstand. Der Grundgedanke war: Anständige Menschen trauern nicht um DEUTSCHE Kriegsopfer. Anständige Menschen trauern um alle möglichen Opfer aller möglichen Anlässe, aber nicht um DEUTSCHE; und wer um deutsche Opfer trauert, kann ja nur ein wirklich ultraböser Nazi sein.

Ab 2010 sahen sich diese Trauermärsche einer immer größeren Behinderung ausgesetzt. 2010 weigerte sich die Polizei, Blockaden eines bunten Gemischs von aufgehetzten Bürgern, Pöbel-Demonstranten und Gewalttätern zu räumen und kesselte stattdessen die friedfertigen Teilnehmer des Trauermarsches wie Nutzvieh hinter Gittern über Stunden hinweg ein. Es wurde später gerichtlich festgestellt, daß die Polizei rechtswidrig gehandelt hat. Eine solche spätere Feststellung hält zwar zumindest die Fassade der Rechtsstaatlichkeit aufrecht, aber vor Ort nützt sie dem von Willkür Betroffenen leider nun mal nix!

2011 sah es nicht anders aus.

2012 war zwar ein von vornherein recht kurzer Umzug möglich, aber auch dieser wurde durch polizeiliche Willkür noch weiter verkürzt und die Versammlung damit deutlich behindert.

2013 äußerte schon im Vorfeld der Versammlung der Polizeipräsident von Dresden, er werde „nicht für die Nazis die Straße freiprügeln lassen“. Womit er eindeutig zum Ausdruck brachte, daß das Versammlungsrecht politisch mißliebiger Menschen für ihn kein Schutzgut ist. Eine solche Haltung nennt man verfassungsfeindlich, da das Versammlungsrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes eines der höchstrangigen Bürgerrechte ist.

Da wunderte es dann wohl niemanden mehr, daß es zu neuerlicher Rechtsverweigerung bis hin zu Rechtsbrüchen kam.

Nun steht es natürlich den Betroffenen – seien es Veranstalter, seien es Teilnehmer – frei, dagegen neuerlich zu klagen. Und neuerlich vom Gericht zu erfahren, daß die Polizei so nicht hätte handeln dürfen. Was neuerlich für die Polizei ohne jede Konsequenzen bleiben wird. Und was neuerlich dazu führen wird, daß sie auch im nächsten Jahr auf die gleiche Weise verfährt, friedliche Demonstranten hinter Gittern oder polizeilichen Menschenmauern einsperrt und tatenlos duldet, daß diese dann nicht nur mit Schneebällen, sondern auch mit Flaschen und Steinen beworfen werden.

Angehörige des Kreisverbandes Hamm der Partei DIE RECHTE entschlossen sich, dagegen nicht juristisch, sondern medial und propagandistisch vorzugehen.

Da deutsche Politiker ständig die Verletzung von Menschen- oder Bürgerrechten in anderen Staaten anprangern, wandten die Mitglieder des KV Hamm sich an die Weltpresse und die diplomatischen Vertretungen insbesondere der von diesen ständigen moralischen Vorwürfen betroffenen Staaten. Der kritische Bericht über die Ereignisse des 13. Februar 2013 und insbesondere das Verhalten der Polizei wurde in die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Schwedisch übersetzt und an führende Zeitungen in Europa und den USA geschickt.

Bericht und eine Liste der angschriebenen Medien finden sich auf der Seite des KV Hamm: http://rechte-hamm.com/?p=618

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