Selbst für eine Partei, die sich – gezwungenermaßen – als juristisch wehrhaft erweist, dürfte es ein Novum sein, an einem Tag gleich vor zwei Bundesgerichten zu gewinnen.

Der erste Fall brachte den Blätterwald heftig zum Rauschen: Daß das Verfassungsgericht die drei-Prozent-Hürde für die Europa-Wahl geknickt hat. Allerdings muß die NPD sich diesen Sieg mit insgesamt achtzehn anderen Kleinparteien teilen und zudem noch mit ungefähr 1.000 einzelnen Bürgern, die in Karlsruhe gegen dieses Gesetz geklagt hatten.

Den zweiten gewonnenen Fall – vor dem Bundesverwaltungsgericht bzw. einem seiner Leipziger Senate – hat sie exklusiv und ausschließlich für sich.

Gegenständlich war eine Demonstration vor etwas mehr als zwei Jahren; genauer genommen sollte sie am 27. Januar 2012 in Trier vor einer Bank stattfinden. Thema: Die Finanzkrise. Die Stadt Trier untersagte die Demonstration und verlegte sie zwangsweise um einen Tag, mit der Begründung, daß der 27. Januar in der BRD der offizielle Holocaust-Gedenktag sei.

Was hat eigentlich der Holocaust mit der Finanzkrise zu tun? Glaubt jemand, Adolf Hitler, inzwischen knappe 125 Jahre alt, lebe inmitten geklonter SS-Männer in einer geheimen Basis am Südpol und ziehe von dort aus heimlich die Strippen der Weltpolitik beziehungsweise in dem Fall der Weltwirtschaft? Das klingt ja wohl eher nach einem zweit- bis drittklassigen Science-Fiction-Roman und weniger nach glaubwürdiger Realität. Oder meint jemand, das Bankenwesen sei per se eine jüdische Erfindung, und eine Demonstration gegen die Finanzkrise richte sich damit zwingendermaßen gegen das Judentum? Irrtum: Die Italiener haben das Bankensystem erfunden, nicht die Juden, und auch nicht die Schweizer…

Nachvollziehbare Gründe, warum also der Gedenktag und die Finanzkrise in irgendeiner Verbindung zueinander stehen sollen, sind folglich nicht vorhanden.

Der NPD-Kreisvorsitzende von Trier, Safet Babic, erhob daher Klage zum Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Unverdrossen legte der in solchen Dingen sehr rührige Babic Berufung zum Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz ein. Auch das wies die Berufung zurück. Babic, diplomierter Politologe, ließ sich aber nicht beirren, und es folgte die Revision zum Bundesverwaltungsgericht. Diese war am heutigen Mittwoch erfolgreich. Das Thema, so das Bundesverwaltungsgericht, habe keine auf den Holocaust-Gedenktag bezogene eindeutige Stoßrichtung; das Verbot war damit rechtswidrig.

Also wurde neuerlich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit eine kleine Gasse gebahnt. Gut so, weiter so!

 

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