DIE RECHTE zur Europawahl zugelassen: Ursula Haverbeck ist Spitzenkandidatin!

Jetzt ist es amtlich: DIE RECHTE wird an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen und in ganz Deutschland wählbar sein, die 90-jährige Dissidentin Ursula Haverbeck tritt ihre Spitzenkandidatur aus dem Gefängnis heraus an und kämpft um den Einzug ins Europaparlament!

Am Freitag (15. März 2019) hat der Bundeswahlausschuß die Liste der Partei DIE RECHTE zugelassen, auf der neben Ursula Haverbeck weitere bekannte Aktivisten des Nationalen Widerstandes kandidieren, etwa der Düsseldorfer Sven Skoda (derzeit im Prozeß gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“ vor Gericht), DIE RECHTE–Gründer Christian Worch, der freie Nationalist Dieter Riefling aus Niedersachsen und Siegfried Borchardt, der sich derzeit wegen Meinungsäußerungen im Gefängnis befindet. Seit April 2018 hat DIE RECHTE für ihren Wahlvorschlag geworben und konnte eine große Resonanz erzielen, was sich nicht nur an dem Einreichen von deutlich über 4.000 Unterstützungsunterschriften, die für eine Zulassung notwendig gewesen sind, gezeigt hat. Dennoch gab es Zweifler, die behaupteten, eine Kandidatur von Ursula Haverbeck wäre aus dem Gefängnis heraus unmöglich – obwohl die rechtlichen Vorschriften eindeutig sind. Jetzt sind auch diese Zweifel ausgeräumt: Ursula Haverbeck ist unsere Spitzenkandidatin. Sorgen wir dafür, daß sie am 26. Mai 2019 ins EU-Parlament einzieht, schaffen wir die Sensation!

Die Planungen für den Europawahlkampf sind schon in weiten Teilen vorangeschritten, seit heute befindet sich DIE RECHTE faktisch im Wahlkampfmodus und wird erstmalig an einer bundesweiten Wahl flächendeckend teilnehmen. Beteiligt Euch an den Aktivitäten im Vorfeld: Kommt zu den geplanten und angekündigten Demonstrationen, verteilt Flugblätter und Plakate in Eurer Region! Macht mit kreativen Aktionen auf unsere Wahlkampfschwerpunkte aufmerksam – hier vor allem der Kampf für Meinungsfreiheit sowie das Ende der Masseneinwanderung nach Deutschland!

Jeder ist Wahlkampfhelfer, laßt uns die Schlagzeilen der Medien dominieren und zeigen: Wir sind der Nationale Widerstand, unser Kurs ist offensiv, provokant und immer nach vorne gerichtet!

Übrigens: Der anstehende Wahlkampf kostet Geld. Viel Geld. Ob für Plakate und Flugblätter oder für die Organisation von Veranstaltungen, jeder Euro zählt. Wir freuen uns deshalb über jede Spende, mit der wir auf das Schicksal von Ursula Haverbeck aufmerksam machen können.

Kontoinhaber: DIE RECHTE
IBAN: DE84 1405 1362 1600 0766 33
BIC: NOLADE21PCH (Kreissparkasse Parchim-Lübz)
Verwendungszweck: Wahlkampf Ursula Haverbeck

Spenden an Parteien sind steuerlich absetzbar!

Parteispenden sind steuerlich gesehen Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Im Einkommensteuergesetz (EStG) unter §34 g und im §10 b Abs. 2 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden geregelt.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

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