Ach, Konrad, was bist du glücklich, daß du das nicht mehr erleben mußt! – Gemeint ist Konrad Duden (1829 – 1911), der Schöpfer des Wörterbuches. Generationen von Schülern, Studenten, Schriftstellern, Journalisten und sonstigen Menschen griffen auf das von ihm initiierte Werk zurück, das im Zweifelsfall immer recht hatte. Diverse Rechtschreibreformen hat der Duden in altdeutschem Trutz überstanden. Damit hat es jetzt ein Ende.

Auf ihrer Tagung vom 31. September 2012 verkündeten die Teilnehmer der VMK (Verbotsministerkonferenz der BRD) in Witzigstadt (Stahlgebirge) das Verbot des Dudens, aller seiner Nebenwerke und aller Nachfolgeschriften. Das Machwerk richtet sich gegen Geist und Grundsatz der Verfassung, es ist dem Nationalsozialismus wesensverwandt, es richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und dient mindestens teilweise der Begehung schwerer bis schwerster Straftaten, beispielsweise der Diskriminierung der halbamtlichen Kanak-Sprak oder der Beleidigung ausländischer Mitbürger, die nicht das Privileg hatten, mit Deutsch als Muttersprache aufzuwachsen.

Die Verbotsverfügung hat einen Umfang von achtundachtzigeinhalb Seiten. Sie wurde unmittelbar nach ihrer Verkündung von etwa 200.000 Polizeibeamten bundesweit vollzogen. Der Vollzug in den Einrichtungen des Goethe-Instituts im Ausland fand unter Amtshilfe der jeweiligen örtlichen Polizei statt. Lediglich Rußlands Präsident Wladimir Putin verweigerte die Mitwirkung seiner Sicherheitskräfte. Er bezeichnete die deutsche Sprache als eine wunderbare Sprache und erklärte gegenüber Radio Eriwan in eine Sondersendung in offenkundiger Unkenntnis des Umstandes, daß Konrad Duden bereits seit über hundert Jahren tot ist: „Solange Herr Duden persönlich oder seine Leser nicht Andachten in orthodoxen Kathedralen stören, gibt es keinen Grund, ihn zu verhaften oder sein Werk einzuziehen. Rußland ist ein liberales Land!“

Der Sprecher der VMK, Minister Jagdhorn, erklärte gegenüber der mit zwei Journalisten und einem Volontär vertretenen Weltpresse: Das besondes gefährliche am Duden sei gewesen, daß er sich geschickt getarnt habe. Das fange bereits mit dem Einband an. Auf gelber Grundfarbe schwarze Schrift – das wirkt auf den ersten Blick harmlos. Aber Sicherheitsexperten bezeichnen dies als den „Wespen-Effekt“. Denn die Mischung beider Farben ergibt – ja, eben, braun! Und so zieht sich unheilvolles Gedankengut und ständige Glorifizierung der dunkelsten Jahre unserer Geschichte durch das ganze Werk.

Aus Sicherheitskreisen verlautete, daß zunächst einmal mildere Mittel als das vollständige Verbot des Dudens und die Beschlagnahme aller Exemplare erwogen worden sind. Eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für gefährliches Schrifttum in der Weise, daß die öffentliche Werbung für den Duden verboten wird und die Abgabe nur an Personen über 70 Jahre erfolgen darf, sei allerdings nicht ausreichend. Die Vorstellung liberalerer Kreise, man könne den Duden „entschärfen“, indem man alle Seiten mit dem Buchstaben N schwärzt, wurde gleichfalls verworfen. Im übrigen würde das nicht reichen, man hätte in dem Fall auch den Buchstaben D und den Buchstaben R als klandestine Kürzel für Deutschland oder Reich schwärzen müssen, und darüber hinaus noch die Buchstaben A, B, C, E, F, G, H, I, J, K, L, M, O, P, Q, S, T, U, V, W, X, Y und Z und alle aus diesen Buchstaben oder ihren Kombinationen bestehenden Wörter.

Im Zuge des Verbotsvollzuges wurden bundesweit 50.151 Buchhandlungen geschlossen. Dabei wurden auch Waffen, Drogen, radioaktives Material und Wertpapiere mehrerer an der Aktie gehandelter Unternehmen beschlagnahmt. Vereinzelt kam es zu Zwischenfällen, wie in Frankfurt an der Oder, wo ein Mob aufgebrachter Duden-Gegner den Betreiber einer Hinterhof-Buchhandlung zu lynchen versuchte. Unter Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray, Diensthunden und Wasserwerfern gelang es den Sicherheitskräften, dies zu verhindern. Der Mann wurde nur leicht verletzt und ist zudem verhaftet. Gegen ihn wird ein Verfahren wegen Bildung eines bewaffneten Haufens eingeleitet, worüber sich die Sprecher örtlicher Verbände von Duden-Gegnern befriedigt äußerten. Ansonsten verlief die Aktion, die als größte Polizeiaktion seit der Auflösung der GESTAPO angesehen wird, ganz überwiegend reibungslos.

Das Zensurministerium fordert die Bevölkerung auf, eventuell noch in Privatbesitz vorhandene Exemplare des Dudens auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle abzugeben. Es weist darüber hinaus darauf hin, daß die Fertigung von Auszügen aus oder Kopien des Dudens bei Strafe untersagt wird. Personen, die einen amtlichen Nachweis erbringen, daß sie Analphabeten sind, können auf Antrag von der Ablieferungspflicht für verbliebene Restexemplare des Pamphlets befreit werden.

 

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