Erwartungsgemäß hat heute in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die drei-Prozent-Sperrklausel für die in drei Monaten anstehende Europa-Wahl verfassungswidrig ist.

Warum erwartungsgemäß?

Nun, als vor drei Jahren das Höchstgericht die Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärte, hätte jeder schon absehen können, daß der Deutsche Bundestag mit einer niedrigeren Sperrklausel auch nicht glücklich werden würde. So was sieht dann doch irgendwie zu sehr nach einem orientalischen Basar aus: Wenn du mir keine fünf geben willst, dann gib mir wenigstens drei… Angesichts der vom Verfassungsgericht genannten Gründe gegen die Fünf-Prozent-Hürde lag recht deutlich auf der Hand, daß das Gericht auch die verminderte Hürde nicht gelten lassen würde.

Aber immerhin, man versucht es mal. Eingefleischte BRD-Demokraten können sich damit herausreden, daß sie sagen: Was wollt ihr denn, es gibt doch das Verfassungsgericht als Korrektiv! – Daß man damit natürlich auch dem Ansehen des Parlaments Schaden zufügt, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Dafür können die so vom Höchstgericht Gemaßregelten sich damit trösten, daß es keine einstimme Entscheidung des Zweiten Senats war, sondern daß sie denkbar knapp ausfiel, nämlich mit fünf zu drei Stimmen.

Zu denen, die wahrscheinlich davon profitieren werden, gehören NPD, PIRATEN und FREIE WÄHLER. Ob auch die islamfeindliche und eher rechtspopulistische als rechtsextreme Partei PRO NRW eine Chance hat, bundesweit das für ein erstes Mandat erforderliche Minimum von ca. 0,7 Prozent der Stimmen zu erreichen, kann noch nicht beurteilt werden. Bei den weiter auf dem absteigenden Ast befindlichen REPUBLIKANERN kann man wohl davon ausgehen, daß es dafür nicht mehr reichen wird. Egal sein dürfte die Entscheidung der ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND (AfD), weil die nach den letzten Hochrechnungen sowieso mit zwischen sechs und acht Prozent bei der Europa-Wahl rechnen darf. Anders sieht es mit der FDP aus, für die der Wegfall der Hürde durchaus bedeutsam sein könnte.

Aber nun, daß auch – mindestens einzelne – Abgeordnete kleine Parteien aus Deutschland ins Parlament in Brüssel kommen, sollte doch eigentlich politisch völlig korrekt sein! Heißt die Parole nicht immer? Bunte Vielfalt statt Einfalt?! In dem Fall eben nicht braune Einfalt, sondern schwarz-rot-dunkelrot-grüne Einfalt. Daß die Mischung dieser Farben, vielleicht noch mit einem schwächer werdenden Schuß gelb versetzt, auch braun ergibt, sei nur am Rande erwähnt.

Leave your comment to Cancel Reply

Your email address will not be published.