Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht eine Wahlrechtsreform nötig. Deren Entwurf liegt jetzt vor, was langsam auch Zeit wird, weil bis zur nächsten Bundestagswahl weniger als ein Jahr verbleibt.

Dank dieser Reform könnte die Zahl der Bundestagsmandate von derzeit 620 (588 plus 22 Überhangmandate) auf rund 700 anwachsen, womit die BRD weltweit das zweitgrößte Parlament (nach China) hätte. Das geht natürlich in erster Linie mal wieder zu Lasten des Steuerzahlers, der zusätzliche Mandatsträger, aber auch zusätzliche Mitarbeiter von Fraktionen und Bundestagsverwaltung bezahlen darf. Auch neue Büros müssen dann her, und so weiter und so fort.

Die Befürworter der Reform argumentieren damit, daß das Wählervotum durch ein größeres Parlament besser wiedergegeben sei. Nette Idee. Warum dann nicht gleich 1.000 Abgeordnete und für jedes Zehntelprozent Wählerstimmen einen? Wäre eine runde Sache, könnte jeder Grundschüler nachvollziehen.

Gegner neigen eher zu etwas hilflos anmutendem Spott. Der bekannte Parteienkritiker von Arnim verweist darauf, daß im Jahre 2002 der Bundestag verkleinert, aber im Gegenzug dafür die Diäten der Abgeordneten erhöht worden sind. Also wäre jetzt bei einer Vergößerung des Bundestages eine entsprechende Verringerung der Diäten angezeigt. Das aber, so erkennt der Wissenschaftler selbst, sei „leider utopisch“. Und im übrigen, argumentiert er, sei es auch ein falsches Signal, einerseits in Zeiten massiver Verschuldung zu Sparsamkeit zu mahnen, andererseits aber das Parlament zu vergrößern.

Nicht zu Unrecht nennt er das eine Steilvorlage für außerparlamentarische Konkurrenten bei der nächsten Bundestagswahl. Ob diese von ihm nicht näher genannten außerparlamentarischen Konkurrenten von dieser Steilvorlage dann auch Gebrauch machen werden, werden wir sehen.

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