Am Dienstag, dem 18. Februar, fand bei unserem Landesvorsitzenden Klaus Mann in Finowfurt eine Hausdurchsuchung statt. Hintergrund oder – richtiger gesagt – Vorwand war die angebliche Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen in einem Facebook-Eintrag von September letzten Jahres.

Da Facebook ein sehr öffentliches Medium ist, fällt die lange Zeit zwischen dieser angeblich von Klaus Mann stammenden Veröffentlichung und der Hausdurchsuchung schon auf. Auch ansonsten ist die Verdachtslage wohl alles andere als eindeutig. Das zuständige Amtsgericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Durchsuchungsbefehls ab. Aber die an politische Weisung gebundene Staatsanwaltschaft begnügte sich damit nicht, sondern legte Sofortige Beschwerde ein und fand beim Landgericht Cottbus eine willfährige Kammer, die das begehrte Dokument absegnete. Auch das ein eher ungewöhnlicher Fall.

So etwas macht stutzig, und man fragt sich nach möglichen weiteren Hintergründen. Zumindest für Kenner der Szene sind diese rasch gefunden. Anfang Februar gab es eine Vereinbarung zwischen der NPD Brandenburg und dem Landesverband von DIE RECHTE. DIE RECHTE verzichtete auf eigene Wahlantritte in dem Bundesland, und die NPD wählte dafür Kandidaten von DIE RECHTE auf ihre Listen für die Landkreise Barnim,  Märkisch-Oderland und Uckermark.

Früher einmal hatte Brandenburg ein beachtliches Rechtswählerpotential. Nicht umsonst saß die DVU zwei Legislaturperioden lang (zehn Jahre) im Landtag in Potsdam. 2009 trat bei den Landtagswahlen absprachewidrig die NPD als Konkurrenz an. Allerdings wäre auch ohne eine solche Konkurrenz keine der beiden Parteien in den Landtag gekommen; denn ihr summiertes Ergebnis belieft sich auf gerade mal 3,6 Prozent, und das sind nur ungefähr zwei Drittel von dem, was für einen Landtagseinzug das Minimum ist.

Anders sieht es natürlich bei den Kommunalwahlen ohne die fünf-Prozent-Hürde aus. Da können 3,6 Prozent unter Umständen reichen, um in dem einen oder anderen Kreistag sogar in Fraktionsstärke zu sitzen. Verständlich, daß das den Machthabern im Land und den Lokalpolitikern etablierter Parteien ein Dorn im Auge ist.

Viel spricht also dafür, daß diese Hausdurchsuchung weit mehr ein Eingriff in den angelaufenen Wahlkampf war als daß sie wirklich strafprozessualen Zwecken gedient hat. Wir werden dies aufmerksam beobachten.

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