Bekannter Kritiker der Corona-Maßnahmen wegen Volksverhetzung angeklagt!

Sucharit Bhakdi ist einer der bekanntesten Kritiker der Corona-Politik und gilt gleichzeitig auch als eine Art Ikone der Querdenker-Bewegung. Laut Berichten in den Medien muss sich eben dieser wegen Volksverhetzung verantworten.

Der medialen Berichterstattung zur Folge hat die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein gegen Bhakdi Anklage erhoben, da dieser antisemitische Äußerungen getätigt haben soll.

Im Detail geht es um ein Video in dem Sucharit Bhakdi angeblich den Holocaust und den Nationalsozialismus relativiert haben soll und um eine Rede die er im Rahmen des Wahlkampfes für die „Basisdemokratische Partei Deutschland“ zur Bundestagswahl im vergangenen Jahr in Kiel gehalten hat. Bhakdi soll in seiner Rede den Nationalsozialismus verharmlost haben.

Es bleibt natürlich spannend ob die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft tatsächlich angenommen und vor Gericht verhandelt wird. Zudem ist es natürlich auch sehr interessant wie das Gericht dann schlussendlich urteilen wird.

Sicher ist dennoch jetzt schon, dass auch die Bewegung der Kritiker der Corona-Maßnahmen, der Querdenker oder selbst die „Basisdemokratische Partei Deutschland“ nun schmerzlich merken muss, dass die Meinungsfreiheit hierzulande Grenzen hat.

Die Meinungsfreiheit gehört aber zu den wichtigsten Grundrechten, um überhaupt Politik machen zu können, denn wer nicht alles offen sagen darf, kann dadurch seine Positionen nicht vernünftig vertreten.

Eventuell lernen die Corona-Kritiker, die Querdenker-Bewegung und auch die „Basisdemokratische Partei Deutschland“ aus dem Schicksal von Sucharit Bhakdi und setzen sich zukünftig auch für eine echte Meinungsfreiheit und für die Abschaffung des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch ein!

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