Die NPD ist im sächsischen Landtag zum Angriff angetreten. Angriffsziel war eine in der Tat sehr seltsame Kleiderordnung im Landtag, die das Tragen von Kleidung der Marke „Thor Steinar“ untersagt.

Zur Erinnerung für die jüngeren Leser: Als vor numehr über dreißig Jahren die „Grünen“ erstmals in die Parlamente einzogen, sorgten sie dort für ein wenig Verwirrung. Nämlich vor allem auch wegen ihres Äußeren. Da wurden gern Latzhosen oder Schlabberpullis getragen, die bisher in Parlamenten völlig unbekannt waren. Und auch daß weibliche Abgeordnete bei Plenarsitzungen gelegentlich strickten, führte zu Irritationen. Ausgeschlossen vom parlamentarischen Betrieb wurde damals allerdings niemand. Vielleicht war die Würde des Hohen Hauses verletzt, aber das Hohe Haus oder seine Vertreter waren souverän genug, darüber hinwegzugehen.

Bei der NPD in Sachsen sah es anders aus.

Der Abgeordnete Andres Storr hielt eine Rede und trug dabei ein Beleidungsstück der Marke „Thor Steinar“. Offenbar relativ dezent, denn es dauerte eine Weile, bis die Parlamentspräsidentin das bemerkte. Dann erließ sie die Weisung an den Redner, er mögen dieses gute Stück ausziehen oder das Label verdecken.

Storr tat das nicht und wurde wegen Ungehorsams des Saales verwiesen.

Offenbar langsam merkend, daß sie es mit einer gezielten Aktion zu tun hatten, schauten sich die Vorstandsmitglieder, äh, pardon, die Präsidiumsmitglieder die anderen Abgeordneten genauer an, und siehe da, sechs weitere NPD-Parlamentarier trugen solche nach der Hausordnung untersagte Kleidung. (Wo NPD-ler Nr. 8 war oder wer der fehlende Abgeordnete war, entzieht sich der hiesigen Kenntnis.)

Auch diese wurden aufgefordert, ihre Kleidung zu ändern oder den Saal zu verlassen. Auch dieses wollten das nicht tun, bis die Polizei kam und sie staatlicher Gewalt wichen.

So weit, so schön.

Der Ausschluß galt allerdings nicht nur für diese Sitzung; wegen der Weigerung, dem präsidialen Ukas zu folgen, wurden die Abgeordneten der NPD (mit Ausnahme des einen fehlenden) für die Dauer der nächsten drei Sitzungen des Parlaments verwiesen.

Dagegen riefen sie im Eilverfahren den Verfassungsgerichtshof des Landes Sachsen an, und wie man bereits ahnen kann, scheiterten sie mit ihrem Eilverfahren.

Das Landesverfassungsgericht belehrte sie: Unabhängig von der Frage, ob der Bann gegen diese Bekleidungsmarke rechtmäßig ist oder nicht, haben Parlamentarier Weisungen der Sitzungsleitung, des Parlamentspräsidenten, zu folgen; das verlangt einfach die Ordnung des Hauses. Sich zu weigern, ist Ausschlußgrund für eine entsprechende Zahl von Sitzungstagen; so steht es im Gesetz.

Man muß sich als Beobachter jetzt mal die Frage stellen, was dieser Vorgang, was die Gerichtsentscheidung oder was die NPD uns allen damit sagen will.

Natürlich ist es Blödsinn, daß die Hausordnung eines Parlaments vorschreibt, welche Kleidung in diesen heiligen Hallen getragen oder nicht getragen werden darf. Dies gilt um so mehr, als die Bekleidungsmarke Thor Steiner inzwischen in saudi-arabischen Händen ist, sprich das sogenannte Label. Beinahe wirkt es so, als sei das sächsische Landesparlament ausländerfeindlich…

Ob es politisch Sinn hat, dagegen mit einem absichtlichen Verstoß zu protestieren, ist eine andere Frage. Mit Blick auf ihren szenischen Anhang, der gelegentlich Kleidung dieses Labels trägt, mag die NPD das für sinnvoll halten. Ob es aber „seriös radikal“ ist, wie Vorsitzender Holger Apfel – zugleich Fraktionsvorsitzender der NPD in Sachsen! – es fordert, ist eine völlig andere. Der Normalbürger mag den Kopf darüber schütteln, daß solche Kleidung im Parlament verboten ist. Er mag sogar noch einsehen, daß die NPD das gewissermaßen persiphliert, indem alle ihre Abgeordneten sich damit bekleiden. Aber daß sie sich dann wegen Ungehorsams gegen das Präsidium für die Dauer von drei Sitzungstagen ausschließen lassen, das geht für den Normalbürger vielleicht ein klein wenig zu weit.

Und auch die juristische Angriffslinie der NPD-Fraktion ist leider nicht vermittelbar.

Bei diesem Verfahren war nicht zu prüfen, ob das hauseigene Verbot des Bekleidungslabels rechtens war oder nicht; es war nur festzustellen, daß es ein Verbot gab, daß die NPD-Abgeordneten dagegen verstoßen haben, daß sie deshalb des Saales verwiesen wurden und diesem Verweis nicht Folge geleistet haben. Die Konsequenzen dafür stehen im Gesetz.

Wenn die NPD jetzt glaubt, daß sie damit das Präsidium des Sächsischen Landtages vorgeführt hat, dann wird es für die Mehrzahl der sächsischen Wähler allerdings eher so aussehen, als hätte die NPD sich selbst vorgeführt.

Den Durchschnittssachsen interessiert es halt nicht, ob man im Parlament seines Landes Kleidung von Thor Steiner tragen darf oder nicht. Der Durchschnittssachse hat sowieso keine dieser nicht unbedingt billigen Klamotten im Schrank hängen.

Die dort gefahrene Angriffslinie mag ja einem szenischen Publikum vermittelbar sein und von diesem begrüßt werden, aber das ist leider schon alles.

Und wenn diese aus Staatsmitteln reich alimentierte Fraktion schon Prozesse führen will, warum hat sie dann nicht einfach von vornherein gegen dieses Bekleidungsverbot im Landtag geklagt? Das wäre, rein juristisch gesehen, vielleicht die nachvollziehbare Angriffslinie gewesen.

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