Zum zweiten Mal seit der Gründung unserer Partei hat Nordrhein-Westfalens IM Jäger ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wie beim ersten Mal lautete die Fragestellung, ob die Partei DIE RECHTE eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes sei und damit die entsprechenden grundgesetzlich vorgegebenen Privilegien genieße. Und wie beim ersten Mal lautete die Antwort: Ja, die RECHTE erfülle Parteimerkmale und könne daher nicht nach dem Vereinsrecht verboten werden, sondern nur auf Antrag eines der höchsten Verfassungsorgane – Bundesregierung, Bundestag und/oder Bundesrat – vom Bundesverfassungsgericht.

Der dem Kreisverband Dortmund nahestehende Blog Dortmund-Echo bedankte sich – vielleicht ein wenig spöttisch – bei IM Jäger für die kostenlos Parteiwerbung, weil die Nachricht natürlich auch in Funk und Fernsehen und Zeitungen verbreitet wurde.

Sicherlich kann es nicht schaden, auch einem wie IM Jäger gegenüber ein wenig bürgerliche Höflichkeit zu zeigen. Aber wir sollten nicht vergessen, dass der Landesminister seine Verbotsträume nicht auf eigene Kosten träumt oder versucht gutachterlich untermauern zu lassen, sondern dass er dafür öffentliche Gelder verbrennt.

So, wie wir den Mann einschätzen, wird er trotz dieses neuerlichen Rückschlag wohl nicht locker lassen und in etwa zwei Jahren – oder vielleicht in zweieinhalb zu unserem dann sechsjährigen Bestehen – wohl noch mal ein Gutachten in Auftrag geben.

Und spätestens dann dürfte es ein Fall für den Landesrechnungshof werden. Vorausgesetzt, dieser IM Jäger ist nach der nächsten Landtagswahl in NRW überhaupt noch im Amt oder ist dann nicht in die zweite Reihe abgehalfterter, erfolgloser Politiker zurückgetreten.

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