1. Mai – Erfurt und Andere.

Die „Neue Stärke Erfurt“ (NSE) hatte zum Arbeiterkampftag in die Thüringische Landeshauptstadt eingeladen.

Im Vorfeld gab es den üblichen Zirkus mit Corona als Vorwand für Repression. Ein Demonstrationszug wurde untersagt und nur eine stationäre Kundgebung zugelassen. Die NSE versuchte sich dagegen vor Gericht zu wehren, aber leider vergeblich.

Und schon ging es am Veranstaltungstag mit staatlicher Repression fröhlich weiter. Eine Reisegruppe von etwa siebzig Teilnehmern aus Braunschweig, Magdeburg und Dessau wurde mit „Landesverbot“ belegt und gezwungen, wieder in den Zug einzusteigen und zurückzufahren. Verhältnisse wie in der mittelalterlichen Kleinstaaterei, „Landverweisung“

Die Mehrzahl der Demonstranten verharrte solidarisch vor dem Bahnhof, bis die Zurückgewiesenen wieder im Zug saßen. Dadurch verzögerte sich der Anfang der Veranstaltung. Danach aber nahm sie ihren vorgesehenen Verlauf. Zu loben ist die Choreographie, die die Männer und Frauen von NSE mit massenhaften grünen Organisationsfahnen und Plakaten,
gleichfalls in der Grundfarbe grün gehalten (wegen der Thüringischen Landesfarben) erzeugt hatten. Außerdem wurden mit Genehmigung der Ordnungsbehörde eindrucksvolle grüne Pyros abgebrannt.

Die Teilnehmerzahl wurde auf etwa 120 geschätzt; der Veranstalter schätzte 150.

Auf der anderen Seite des Domplatzes fand eine Gegenveranstaltung eines linken Bündnisses statt, die schätzungsweise bei 300 Teilnehmer mobilisieren konnte.

Weitere öffentliche Auftritte verschiedener Parteien oder Organisationen des nationalen Widerstandes fanden statt in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern), in Dortmund, Essen und Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) sowie in Plauen (Sachsen) und Chemnitz (Sachsen).

In Greifswald war die NPD Veranstalter und konnte ca. 170 Teilnehmer mobilisieren. Genaugenommen wären sie fast anderthalbmal soviel gewesen, aber rund 70 oder 80 Teilnehmer von außerhalb des Landes wurden an der
Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern gehindert. Eine klare Rechtswidrigkeit, denn schon im letzten Herbst hat das
Oberverwaltungsgericht (übrigens auch in Greifswald ansässig) im Zusammenhang mit der „Querdenker-Bustour“ von Dr. Schiffmann und Team entschieden, daß die Einreise zur Teilnahme an einer Demonstration anders zu behandeln sei als eine „Reise zu touristischen Zwecken“, wie sie nach der Landesverordnung über Corona untersagt ist. Denn
Demonstrationen – einschließlich der Anreise zu solchen – stehen nun mal unter besonderem grundgesetzlichen Schutz. Vielleicht muß diese Tatsache der Landesregierung ein rundes halbes Jahr nach ihrer damaligen Niederlage neuerlich durch ein Verwaltungs- oder Oberverwaltungsgericht klargemacht werden?!

In Essen fand eine von der Landes-NPD in Kooperation mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen von DIE RECHTE angemeldete Demonstration statt. Die Stadt wollte zunächst wegen angeblicher Infektionsgefahr nur eine stationäre Kundgebung zulassen. Der Veranstalter rief allerdings das Verwaltungsgericht an, und das machte der Stadt klar, daß sie mit dieser Einschränkung nun mal nicht durchkommen würde. Die Demonstration fand mit ca. 200 Teilnehmern statt.

Auch wegen einer Vorab-Kundgebung in Dortmund mußte ein Verwaltungsgericht bemüht werden. Die Polizei wollte die Veranstaltung nicht auf dem Wilhelmplatz, dem Zentrum des Stadtteils Dorstfeld, zulassen, sondern sie auf den sehr unattraktiven Vorplatz des örtlichen S-Bahnhofs verlegen. Dem schob das Gericht einen Riegel vor. Die
Kundgebung fand mit ungefähr 80 Teilnehmern statt, die dann anschließend per Bahn nach Essen weiterfuhren.

Damit hatte der Demo-Tag für die nordrhein-westfälischen Kameraden aber noch kein Ende: Von Essen aus ging es in die Landeshauptstadt Düsseldorf. Obwohl der Tag inzwischen fortgeschritten war, waren es mit etwa 130 Teilnehmern noch immerhin zwei Drittel derer, die vorher in Essen demonstriert hatten.

Übel hat die staatliche Repression der Kleinpartei DER III. WEG mitgespielt. Die hatten für Zwickau angemeldet. Verboten. Daraufhin hatten sie für Plauen angemeldet. Verboten. Leipzig. Verboten. Jena. Verboten. Als kleines Trostpflaster konnten die Akteure vom III. WEG sich wenigstens in Plauen teilweise gerichtlich durchsetzen. Allerdings
durften an ihrer Aktion nur Menschen aus dem Kreisgebiet Vogtlandkreis teilnehmen. Daher waren es – je nach bevorzugtem Medienbericht – wohl zwischen 40 und 45.

Und schließlich fand auch in Chemnitz eine Kundgebung – ohne Demonstrationszug – statt. Sie war von der relativ neuen Regionalpartei „Freies Sachsen“, angeführt von dem von PRO Chemnitz bekannten Rechtsanwalt Kohlmann, organisiert und hatte zwischen 150 und 200 Teilnehmer.

DIE RECHTE/Bundesverband.

 

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